Nach dem Sex bitte 15 Minuten lüften: NRWs Corona-Regeln für Bordelle

Düsseldorf (dpa/lnw) - Lüften, Händewaschen, und immer schön einzel
n:
Nordrhein-Westfalen hat nun auch für Bordelle und Prostituierte
Corona-Regeln aufgestellt. Sie finden sich in der überarbeiteten
Anlage zur Coronaschutzverordnung - und sind recht detailliert. Das
Land schreibt darin unter anderem vor, dass nur «Einzelkontakte»
angeboten werden dürfen: «Andere Personen dürfen sich während der
Erbringung der sexuellen Dienstleistung nicht im Raum befinden.» Auch
sei das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen im Kontakt zwischen Kunden
und Prostituierten «ab der Kontaktaufnahme zwingend und konsequent
geboten».

Umfangreich sind auch die Regelungen, die für die Zeit direkt nach
dem Kundenkontakt gelten. Etwa müssen die Räume, in denen sexuelle
Dienstleistung erbracht wurden, für 15 Minuten gelüftet werden. Zudem
wird beiden Seiten auferlegt, sich vorher und nachher die Hände zu
waschen, beziehungsweise zu desinfizieren. Von Prostituierten oder
Bordellbetreibern gestellte Bettwäsche muss nach jedem Kunden
gewechselt werden. Ähnliches gilt für die Outfits: «Bei der
Dienstleistung getragene Kleidung soll nach jedem Kontakt gewechselt
und/oder gereinigt werden.»

Hintergrund für die nun aufgestellten Hygieneregeln ist ein Beschluss
des Oberverwaltungsgerichts (OVG). Es hatte entschieden, dass
Bordellbetreiber und Prostituierte ihre Dienstleistungen in der
Corona-Krise in NRW vorläufig wieder anbieten dürfen. Die
vollständige Untersagung aller sexuellen Dienstleistungen sei derzeit
nicht mehr verhältnismäßig.