Bayerische AfD scheitert mit Eilantrag gegen Maskenpflicht im Landtag

München (dpa) - Die Maskenpflicht im Bayerischen Landtag bleibt in
Kraft: Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat einen Antrag der
AfD-Fraktion auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die
Maskenpflicht abgewiesen. Durch die Pflicht zum Tragen einer
Mund-Nasen-Bedeckung würden Abgeordnetenrechte «jedenfalls nicht
offenkundig verletzt», teilte das Gericht am Dienstag mit. «Eine
Beeinträchtigung des Kernbereichs der Mandatsausübung ist nicht
erkennbar.» Auch im Hauptverfahren droht der AfD-Fraktion eine
Pleite. Das Gericht erklärte, es sprächen «gewichtige Anhaltspunkte
dafür, dass der Antrag in der Hauptsache keinen Erfolg haben wird».