AfD scheitert mit Eilantrag gegen Maskenpflicht im Landtag

München (dpa/lby) - Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat einen
Eilantrag von AfD-Landtagsabgeordneten auf vorzeitige Aufhebung der
Maskenpflicht im Maximilianeum auch am Sitzplatz abgelehnt. Der
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung sei «unzulässig und
wäre auch unbegründet», entschied der Präsident des
Verfassungsgerichtshofs, der in besonderen Eilfällen zur Entscheidung
berufen ist, am Dienstag in München.

Die derzeitige Regelung mit einer grundsätzlichen Pflicht zum Tragen
einer Maske im Maximilianeum, die auch am Platz der Abgeordneten im
Plenum gilt, endet am 30. September. Die Anschlussregelung ab 1.
Oktober sieht vor, dass auf eine Maskenpflicht verzichtet werden
kann, wenn der Infektionsschutz etwa durch Mindestabstand
gewährleistet ist und die Krankenhausampel auf Grün steht. Die beiden
Kläger wollten aber erreichen, dass die Maskenpflicht schon bei der
Plenarsitzung an diesem Mittwoch, dem 29. September, außer Vollzug
gesetzt wird.

Neben juristischen Gründen führte der Gerichtspräsident an, dass «d
er
Umstand, dass die beiden Abgeordneten in der anstehenden
Plenarsitzung ein weiteres Mal der bisherigen grundsätzlichen
Maskenpflicht am Platz nachkommen müssen, ersichtlich keinen schweren
Nachteil» begründe. Auch würden die Abgeordnetenrechte durch die
Maßnahmen nicht offenkundig verletzt. Der Verfassungsgerichtshof
hatte bereits im September 2020 und im Mai 2021 Anträge der
AfD-Fraktion und einzelner ihrer Abgeordneten gegen die Maskenpflicht
im Landtag abgelehnt.