Ärztekammer will gegen falsche Masken-Atteste vorgehen

Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung ist für die Hamburger
Ärztekammer ein wichtiges Mittel zur Eindämmung der Corona-Pandemie.
Ärzten, die ihre Patienten leichtfertig von der Maskenpflicht
befreien, drohen Konsequenzen.

Hamburg (dpa/lno) - Die Hamburger Ärztekammer will falschen Attesten
zur Befreiung von der Maskenpflicht nachgehen. «Uns ist inzwischen
(...) eine Reihe von Attesten zugesandt worden, die stereotype
Begründungen für die Befreiung aufweisen», sagte der Präsident der

Hamburger Ärztekammer, Pedram Emami, der Deutschen Presse-Agentur.
Der Verdacht liege nahe, dass es in Anbetracht der ähnlichen Befunde
keine Untersuchung gegeben habe. Diese Atteste würden berufsrechtlich
aufgearbeitet und gegebenenfalls sanktioniert, so die Kammer. Die Art
der Sanktion hänge stark vom Einzelfall ab.

Von der Maskenpflicht befreien lassen kann sich, wem das Tragen einer
Mund-Nase-Bedeckung wegen gesundheitlicher oder psychischer
Einschränkungen nicht zuzumuten oder nicht möglich ist. Nach
Informationen der Ärztekammer kann es sich dabei beispielsweise um
Asthma oder andere schwere Lungen- aber auch Herzerkrankungen
handeln.

Auf die Mehrheit der Menschen würden medizinische Gründe nicht
zutreffen, betont Emami und mahnte: «Je mehr Menschen das Tragen
verweigern, desto eher steigt das Risiko, auf engem Raum das Virus
weiterzugeben - wie bei der Fahrt in Bus und Bahn.»

Bei der Hamburger Hochbahn hieß es auf dpa-Anfrage, das Tragen der
Mund-Nase-Bedeckung an Haltestellen, Bussen und Bahnen werde genau
kontrolliert. «Wer von der Maskenpflicht befreit ist, muss dies dem
Prüfdienst glaubhaft machen können», sagte Hochbahn-Sprecherin
Constanze Dinse. Die Atteste müssten im Original vorgelegt werden.
Kopien, eigene Ausdrucke oder Fotos auf dem Smartphone seien nicht
akzeptabel.

In der Hansestadt droht Maskenverweigerern im öffentlichen Raum ein
Bußgeld von 80 Euro. Dies gilt laut Senat sowohl für Menschen, die
keine Maske tragen als auch für jene, die den Mund-Nase-Schutz nicht
ordnungsgemäß angelegt haben.