Neue Verordnung gibt mehr Spielraum für Veranstaltungen

Mainz (dpa/lrs) - Die an diesem Mittwoch in Kraft tretende
Corona-Verordnung ist ein neues Regelwerk für das öffentliche Leben
in Rheinland-Pfalz. Die wichtigsten Bestimmungen und Änderungen auf
einem Blick:

- AHA-Regeln: Wichtigste Bestimmung für den Alltag bleiben die
«AHA-Regeln»: Die Abkürzung steht für Abstand, Hygiene und
Alltagsmaske. Im öffentlichen Raum soll stets ein Abstand zu anderen
Menschen von mindestens 1,50 Metern eingehalten werden. Zur
persönlichen Hygiene gehören regelmäßiges Händewaschen mit Seife
und
Niesen oder Husten in die Armbeuge. Die Pflicht, eine Alltagsmaske zu
tragen, gilt unter anderem in Geschäften und öffentlichen
Verkehrsmitteln.

- Veranstaltungen allgemein: In Innenräumen können grundsätzlich bis

zu 250 Menschen zugelassen werden, im Freien bis zu 500. Bisher
galten Höchstgrenzen von 150 Anwesenden in Innenräumen und 350 im
Freien.

- Veranstaltungen speziell: In großen Hallen, Sälen oder Stadien kann
jeder zehnte Platz besetzt werden, wenn ein gesondertes
Hygienekonzept vorgelegt wird. Dies gilt auch für Fußballspiele.
Dabei sollten möglichst nur Sitzplätze vergeben werden. Gibt es etwa
in Kirchen, Kinos oder bei Konzerten eine feste Bestuhlung, reicht es
für den Abstand, wenn jeweils ein Platz zwischen Besuchern frei
bleibt. Am Sitzplatz entfällt die Maskenpflicht.

- Einzelhandel: Ladeninhaber dürfen jetzt auf fünf Quadratmeter
Verkaufsfläche einen Kunden oder eine Kundin zulassen. Bisher galt
dies für jeweils zehn Quadratmeter.