Prostitution im Norden wieder zulässig

Hamburg (dpa/lno) - Prostitution ist in Hamburg und
Schleswig-Holstein ab Dienstag unter strengen Auflagen wieder
zulässig - allerdings nur in angemeldeten Prostitutionsstätten.
«Weiterhin verboten ist die Ausübung der Prostitution in jeglicher
Art von Fahrzeugen und im Rahmen von Prostitutionsveranstaltungen»,
teilte die auch für Gesundheit zuständige Hamburger Sozialbehörde
mit. Nach monatelangem Corona-Lockdown hatten sich beide Länder in
der vergangenen Woche auf ein abgestimmtes Vorgehen bei der
Wiederzulassung der Prostitution verständigt.

Um das Infektionsrisiko gering zu halten, muss laut Sozialbehörde ein
Hygienekonzept vorliegen. Weitere Auflagen sind das Tragen einer
Mund-Nasen-Bedeckung, vorherige Terminvereinbarungen, Aufnahme von
Kundenkontaktdaten, ausreichende Belüftung und ein Alkoholverbot.
«Außerdem ist das Gewerbe nur im Verhältnis 1 zu 1 zu betreiben»,
hieß es aus dem Kieler Innenministerium.

In der Hamburger Herbertstraße wollen die in der Gruppe Sexy Aufstand
Reeperbahn organisierten Sexarbeiterinnen und Bordellbetreiber die
Wiederzulassung der Prostitution am Dienstag (11.00 Uhr) feiern.
Unter anderem ist die Enthüllung eines Gemäldes durch den Leiter des
Bezirksamts Hamburg-Mitte, Falko Droßmann (SPD), geplant.