Konsequenzen für Superspreaderin nach Corona-Ausbruch unklar

Garmisch-Partenkirchen (dpa) - Nach dem heftigen Corona-Ausbruch im
oberbayerischen Garmisch-Partenkirchen ist noch unklar, mit welchen
Konsequenzen die mutmaßliche Verursacherin rechnen muss. «Das muss
geprüft werden. Dazu kann zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussage
getroffen werden», sagte der Sprecher des zuständigen Landratsamtes,
Stephan Scharf, am Sonntag.

Das Landratsamt geht davon aus, dass der Ausbruch auf eine sogenannte
Superspreaderin zurückzuführen ist. Die junge Frau soll durch die
Kneipen gezogen sein, obwohl sie Symptome hatte und in Quarantäne
bleiben sollte. Nach Behördenangaben wartete sie ihr Testergebnis
aber nicht ab. In Bayern kann bei Verstößen gegen Quarantäne-Auflagen

ein Bußgeld von 2000 Euro verhängt werden.

In einem Hotel, in der die Frau arbeitet, wurden nach Angaben Scharfs
bis Samstag 24 Menschen positiv getestet. Insgesamt belief sich die
Zahl der Neuinfektionen bis Samstag auf 37. Die Sieben-Tage-Inzidenz
lag bei 54 und damit über der kritischen Marke von 50 Neuinfektionen
je 100 000 Einwohner in sieben Tagen. «Die müssen sich natürlich
nicht alle bei ihr angesteckt haben», betonte Scharf. Das Landratsamt
rechnet aber mit einem weiteren deutlichen Anstieg der Zahlen und hat
darum Einschränkungen angeordnet.

Alle Gaststätten in Garmisch-Partenkirchen müssen um 22.00 Uhr
schließen. Nur noch maximal fünf Personen dürfen sich im öffentlich
en
Raum gemeinsam treffen - das gilt auch für alle Gastronomiebetriebe.
Für Privatveranstaltungen wird die Teilnehmerzahl auf höchstens 50
Personen in geschlossenen Räumen oder bis zu 100 Personen unter
freiem Himmel beschränkt.