Verwaltungsgericht bestätigt Einschränkungen für Münchner Corona-De mo

München (dpa) - Die für Samstag in München geplante Demonstration
gegen die Corona-Maßnahmen darf einer Entscheidung des
Verwaltungsgerichts München zufolge nicht so stattfinden wie von den
Veranstaltern geplant. Das Gericht bestätigte am Freitagnachmittag
mit Blick auf zwei Versammlungen, die von der Initiative «Querdenken
089» angemeldet wurden, die Festlegungen der Landeshauptstadt
München. Gegen die Entscheidung der Verwaltungsrichter legten die
Organisatoren am Abend beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof
Beschwerden ein, wie dieser mitteilte. Die Begründungen dazu lägen
aber noch nicht vor. Mit einer Entscheidung sei daher am späten
Freitagabend oder erst am Samstag zu rechnen.

«Querdenken 089» hatte eigentlich eine Demonstration mit 5000
Teilnehmern auf dem Münchner Odeonsplatz angemeldet unter dem Motto
«Frieden, Freiheit und Gesundheit». Die Stadt untersagte diese.
Stattdessen erlaubte sie die Demo unter strikten Auflagen auf der
Theresienwiese - allerdings aus Infektionsschutzgründen nur mit 1000
Teilnehmern. Ein geplanter Demonstrationszug durch die Stadt wurde
ebenfalls untersagt. Gegen diese Auflage hatten die Veranstalter
geklagt.

Ein Sprecher der Organisatoren hatte am Freitagabend angekündigt,
dass im Zweifel auch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
eingeschaltet werden solle.

In Berlin gab es zuletzt am Rande mehrerer Demonstrationen gegen die
Corona-Politik Auseinandersetzungen von Demo-Teilnehmern und der
Polizei. 300 bis 400 Menschen hatten Absperrungen überrannt und
kurzzeitig die Treppen vor dem Reichstagsgebäude besetzt. Das
Vorgehen der Demonstranten hatte bei Politikern für Empörung gesorgt.