Gericht: Lageberichte zu Corona nicht zu beanstanden - keine Änderung
Berlin (dpa/bb) - Die täglichen Corona-Berichte des Robert Koch-
Instituts (RKI) sollen bei einer Berlinerin Urängste geweckt haben,
das Infektionsgeschehen fand sie übertrieben dargestellt. Die Frau
zog vor das Verwaltungsgericht in der Hauptstadt und wollte dem RKI
Äußerungen verbieten lassen. Die Verwaltungsrichter wiesen den
Eilantrag nun als unzulässig zurück. Die Lageberichte zur Pandemie
mit Zahlen zu Infizierten, Gestorbenen und Genesenen könnten nicht
von Einzelpersonen gerichtlich beanstandet werden, teilte das Gericht
am Freitag mit (Beschluss der 14. Kammer vom 10. September - VG 14 L
382/20).
Die Antragstellerin hatte moniert, durch die Berichte werde ihre
Menschenwürde «mit den Füßen getreten», sie könnte durch diese
traumatisiert werden. Sowohl die Regierenden als auch die Gerichte
machten die RKI-Bewertungen «zum Maß aller Dinge», so die
Antragstellerin.
Das Gericht stellte klar, ein Anspruch auf Unterlassung bestimmter
Äußerungen bestehe unter keinem denkbaren rechtlichen Aspekt. Eine
Verletzung von Grundrechten komme auch nicht in Betracht. Das
allgemeine Persönlichkeitsrecht biete allenfalls Schutz vor einer
personenbezogenen Berichterstattung, an der es in den RKI-Berichten
fehle.
Eine Verletzung der Menschenwürde setzt laut Gericht voraus, dass der
Einzelne zum Objekt staatlichen Handelns gemacht werde. Dafür habe
die Antragstellerin aber keine Argumente genannt. Im Gegenteil
zielten die Informationen des RKI gerade auf den subjektiven Schutz
der Bürger ab. Eine körperliche Beeinträchtigung, insbesondere die
behauptete posttraumatische Belastungsstörung als Folge der
RKI-Veröffentlichungen habe die Antragstellerin nicht glaubhaft
gemacht, hieß es.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht
Berlin-Brandenburg eingelegt werden.