Veranstalter klagen gegen Auflagen für Corona-Demo

München (dpa/lby) - Die Veranstalter einer für Samstag in München
geplanten Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen gehen gerichtlich
gegen die Auflagen der Stadt vor. Am Verwaltungsgericht München
gingen zwei Eilanträge ein. Sie richten sich gegen das Verbot, mit
einem Demonstrationszug durch die Stadt zu ziehen, und gegen eine
Beschränkung auf 1000 Teilnehmer, sagte ein Gerichtssprecher am
Freitag. Das Gericht wollte noch im Laufe des Tages über die Anträge

entscheiden.

Die Vereinigung «Querdenken 089» hatte für Samstag eine Demonstration

mit 5000 Teilnehmern auf dem Münchner Odeonsplatz angemeldet unter
dem Motto «Frieden, Freiheit und Gesundheit». Die Stadt untersagte
diese. Stattdessen darf die Demo unter strikten Auflagen auf der
Theresienwiese stattfinden - allerdings aus Infektionsschutzgründen
nur mit 1000 Teilnehmern. Ein geplanter Demonstrationszug durch die
Stadt wurde ebenfalls untersagt. Gegen diese Auflage wenden sich die
Veranstalter nun.

In Berlin war es zuletzt am Rande mehrerer Demonstrationen gegen die
Corona-Politik zu Auseinandersetzungen von Demo-Teilnehmern und der
Polizei gekommen. 300 bis 400 Menschen hatten Absperrungen überrannt
und kurzzeitig die Treppen vor dem Reichstagsgebäude besetzt. Das
Vorgehen der Demonstranten hatte bei Politikern in ganz Deutschland
für Empörung gesorgt.