Urteil gegen Patientenmörder Högel rechtskräftig

Zumindest juristisch ist gut ein Jahr nach Ende des Prozesses ein
Schlusspunkt unter den Fall Niels Högel gesetzt. Das Urteil gegen den
Patientenmörder ist rechtskräftig. Es stehen aber noch weitere
Verfahren im Umfeld der Verbrechensserie im Raum.

Oldenburg (dpa) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des
Landgerichtes Oldenburg gegen den Ex-Krankenpfleger Niels Högel wegen
85-fachen Mordes bestätigt. Der 3. Strafsenat verwarf die gegen das
Urteil gerichteten Revisionen des Angeklagten sowie eines
Nebenklägers, wie der BGH am Freitag mitteilte. Högel war im Juni
2019 zur lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Urteil ist mit der
Entscheidung rechtskräftig.

Die Überprüfung des Urteils und des Verfahrens durch den Strafsenat
habe keinen Rechtsfehler ergeben, erklärte der BGH. Sämtliche Rügen
seien ohne Erfolg geblieben. Die kompletten Verfahrensunterlagen
inklusive Stellungnahmen waren dem BGH im März zugegangen.

Sowohl Högel als auch ein Nebenkläger hatten gegen das Urteil vom 6.
Juni 2019 Revision eingelegt. Damals war der heute 43-jährige Högel
wegen der Morde an Patienten unter Feststellung der besonderen
Schwere der Schuld zu lebenslanger Haft verurteilt worden. In 15
Fällen wurde er vom Vorwurf des Mordes freigesprochen.

Högel war in den Kliniken in Oldenburg und in Delmenhorst als
Krankenpfleger in der Intensivmedizin tätig. Er tötete nach
Feststellung des Landgerichts im Zeitraum von Februar 2002 bis Juni
2005 85 Patienten, indem er ihnen medizinisch nicht indizierte
Medikamente verabreichte, die zu einem Herzstillstand oder
Zusammenbruch des Kreislaufs führten. Dabei ging es ihm in erster
Linie darum, sich danach um die Reanimation der Patienten bemühen zu
können und vor Kollegen zu glänzen.

In dem Komplex stehen weitere Verfahren gegen Ex-Klinikmitarbeiter
aus Delmenhorst und Oldenburg im Raum.