Mit Schnupfnase in Schule oder Kita? Was Eltern wissen müssen

Seit Öffnung der Schulen und Kitas hat es viel Verwirrung unter den
Eltern gegeben: Bei welchen Symptomen müssen Kinder zu Hause bleiben,
wann können sie zum Unterricht? Einheitliche Regeln sollen Klarheit
bringen. Die Grippesaison steht bevor.

Potsdam (dpa/bb) - Für viele Eltern und Kinder in Brandenburg war die
Öffnung von Schulen und Kitas nach langer Pause eine Erleichterung.
Die Kinder treffen wieder ihre Freunde, Eltern können wieder wie
gewohnt ihren Jobs nachgehen, ohne sich zwischendrin um die Kinder
kümmern zu müssen. Doch bereits wenige Wochen nach Öffnung tauchten
die ersten Corona-Fälle auf. Einige Schulen und eine Kita in
Brandenburg mussten vorübergehend schließen. Zum Herbst und dem
Beginn der Grippesaison fragen sich viele Eltern: Mit welchen
Symptomen müssen Kinder zu Hause bleiben?

Was ist, wenn mein Kind Schnupfen oder andere Erkältungssymptome hat?

In Brandenburg dürfen Kinder auch mit einem Schnupfen oder leichtem
Husten ohne Fieber in Schulen und Kitas gehen. Es ist also kein Test
auf das Coronavirus nötig, wie Bildungs- und
Verbraucherschutzministerium Brandenburg in einem
Informationsschreiben an Schulen und Kitas mitteilten.

Wann ist ein Attest nötig?

Tauchen dagegen für Covid-19 typische Krankheitszeichen wie trockener
Husten, Fieber über 38,5 Grad, Atembeschwerden, Verlust von
Geschmacks- und Geruchssinn und/oder Halsschmerzen auf, müssen die
Kinder zu Hause bleiben. Die Eltern sollten einen Arzt informieren,
der dann entscheidet, ob ein Test gemacht werden soll. Außerdem gilt
in Brandenburg: gibt es einen begründeten Verdacht, dass das Kind an

Covid-19 erkrankt ist, zum Beispiel, weil es Kontakt zu einem
Infizierten hatte oder sich in einem Risikogebiet aufgehalten hat,
sollen Eltern ebenfalls einen Arzt kontaktieren.

Was ist, wenn bei meinem Kind der Erreger Sars-Cov-2 nachgewiesen
wurde?

Wird eine Infektion mit dem Virus nachgewiesen, ordnet das
Gesundheitsamt eine häusliche Quarantäne an. Bei leichtem Verlauf ist
eine Wiederzulassung nach 14 Tagen häuslicher Isolation und
mindestens 48 Stunden Symptomfreiheit ohne zusätzliches ärztliches
Attest möglich.

Was ist, wenn ein Familienmitglied Covid-19 hat?

Wurde bei einem Familienmitglied Covid-19 nachgewiesen oder wartet
ein Familienangehöriger auf ein Corona-Testergebnis, darf das Kind
ebenfalls nicht in die Schule oder zur Kita gehen.

Werden die Kinderarztpraxen im Herbst überrannt?

Der Hausärzteverband Brandenburg befürchtet für den Beginn der
Erkältungs- und Grippesaison im Herbst einen Ansturm auf die Praxen.
Vor allem Kinderärzte seien die Hauptleidtragenden. Über den Lockdown
habe sich viel angespart, sagte die Verbandsvorsitzende Karin Harre
der dpa. «Jetzt treffen die Kinder in den Schulen und Kitas wieder
aufeinander. Da ist es ja nicht zu vermeiden, dass Keime ausgetauscht
werden und die Kinder krank werden», sagte die Ärztin. Im Verband
überlege man deshalb, ob Kinder ab sechs Jahren auch zum Hausarzt
gehen sollten, um die Kinderarztpraxen zu entlasten.