Verwaltungsgericht bestätigt Auflagen bei Anti-Corona-Demo

Hannover (dpa/lni) - Vor Demonstrationen von Gegnern der
Corona-Maßnahmen in Hannover am Samstag hat das Verwaltungsgericht
der Landeshauptstadt die Auflagen der Polizei bestätigt. Danach
müssen die Demonstranten zum Infektionsschutz einen Mund-Nase-Schutz
tragen und untereinander einen Mindestabstand von anderthalb Metern
einhalten. Das Gericht lehnte am Donnerstag einen Eilantrag der
Veranstalter gegen die Auflagen ab (Az. 10 B 4681/20).

Diese hatten argumentiert, die Covid-19-Pandemie werde von
interessierten Kreisen überbewertet. Sie diene der Einschüchterung
der Bevölkerung und der Durchsetzung einer obrigkeitsstaatlichen
Diktatur.

Das Gericht wies dies in allen Punkten zurück. Es gebe eine
Epidemie-Lage von nationaler Tragweite. Die Auflagen seien
verhältnismäßig. Zu den Rednern müssen fünf Meter Abstand eingeha
lten
werden. Die Antragsteller können gegen den Beschluss Beschwerde zum
Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen.

Gegner der Corona-Maßnahmen haben für Samstag Demonstrationen mit
etwa 2000 Teilnehmern in der Innenstadt von Hannover angemeldet.
Außerdem wird es mehrere Gegendemonstrationen geben.