Afrikanische Schweinepest in Deutschland angekommen

Sie kursiert schon länger in Polen, nun ist auch Deutschland
betroffen: In Brandenburg ist bei einem Wildschweinkadaver die
Afrikanische Schweinepest nachgewiesen worden. Die Bauern sehen das
mit Sorge.

Berlin (dpa) - Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist erstmals in
Deutschland nachgewiesen worden. Die Tierseuche wurde bei einem toten
Wildschwein in Brandenburg nahe der Grenze zu Polen bestätigt, wie
Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) am Donnerstag in Berlin
mitteilte. «Der Verdacht hat sich leider bestätigt», sagte sie. «Di
e
Afrikanische Schweinepest ist für den Menschen ungefährlich.» Vom
Verzehr von möglicherweise kontaminiertem Fleisch gehe keine Gefahr
für den Menschen aus. Für Schweine sei die Seuche fast immer tödlich.


Der Kadaver des Wildschweins war wenige Kilometer von der
deutsch-polnischen Grenze entfernt im Landkreis Spree-Neiße gefunden
worden. Das Friedrich-Loeffler-Institut, das als nationales
Referenzlabor Verdachtsfälle abklärt, brachte den endgültigen
Nachweis. Damit verliert Deutschland den Status als «seuchenfrei».
Nun können Exportstopps für Schweinefleisch ins Nicht-EU-Ausland
drohen, zum Beispiel nach Asien. Bei den Bauern gibt es deshalb große
Sorgen vor wirtschaftlichen Auswirkungen.

Ein Übertreten der Tierseuche nach Deutschland wird seit längerem
befürchtet. Seit mehreren Monaten kursiert die Afrikanische
Schweinepest in Polen. Im März wurde im Nachbarland ein daran
gestorbenes Wildschwein nur etwas mehr als zehn Kilometer vor der
Grenze zu Deutschland entdeckt. Als Ursache für die Verbreitung in
Europa wird die illegale Entsorgung von Speiseabfällen vermutet, die
den Erreger enthielten.

Brandenburg hatte in den Kreisen Oder-Spree und Spree-Neiße sowie in
der Stadt Frankfurt (Oder) einen 120 Kilometer langen
Elektroschutzzaun an der Grenze errichtet. Er soll Wildschweine
aufhalten. Ein fester Schutzzaun im Kreis Spree-Neiße ist geplant.
Auch am sächsischen Grenzverlauf wurde ein Zaun gebaut.

Für das Krisenmanagement sind die örtlichen Behörden zuständig. Wir
d
die Schweinepest bei einem Wildschwein festgestellt, wird nach
Angaben des Bundesministeriums ein «gefährdeter Bezirk» festgelegt
und eine Pufferzone eingerichtet. Hausschweine und Schweinefleisch
dürfen dann aus diesen Gebieten - bis auf Ausnahmen - nicht
herausgebracht werden.