Maskenpflicht im Landtag bis Jahresende verlängert

München (dpa/lby) - Die Maskenpflicht im Landtag gilt mindestens bis
zum Jahresende. Das Landtagspräsidium verlängerte die entsprechende
Anordnung, die auch für Abgeordnete gilt, am Dienstag bis Ende
Dezember. «Mit einer einfachen OP-Maske ist das Risiko, sich mit dem
Coronavirus anzustecken, deutlich geringer. Das zeigen auch aktuelle
Studien», sagte Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU). «Wir wollen
daher alles uns Mögliche tun, damit der Landtag weiter seiner
wichtigen Aufgabe nachgehen kann - und Quarantäne unter allen
Umständen vermeiden.» Der Beschluss des Präsidiums war nötig, weil

die ursprüngliche Maskenpflicht-Regelung nur bis Ende September galt.

Vom 8. Oktober an sollen nun auch wieder alle Abgeordneten an
Plenarsitzungen teilnehmen können. Im Plenarsaal werden bis dahin als
zusätzlicher Schutz durchsichtige Trennscheiben angebracht. Vor der
Sommerpause hatte der Landtag stets nur in kleiner Besetzung getagt.