Im Corona-Lockdown deutlich weniger Kinderpflege-Krankengeld

Kiel (dpa/lno) - Während des Corona-Lockdowns haben deutlich weniger
berufstätige Eltern in Schleswig-Holstein Kinderpflege-Krankengeld
für die Betreuung ihrer kranken Kinder in Anspruch genommen. Im April
und Mai seien die Fälle im Vergleich zu den beiden Monaten in 2019 um
fast 80 Prozent von 1815 auf 382 gesunken, teilte die AOK Nordwest am
Dienstag in Kiel mit. Die Krankenkasse verwies auf eine eigene
Auswertung des ersten Halbjahres. Danach erhielten 5351 Mütter und
Väter Kinderpflege-Krankengeld für die Betreuung ihres kranken
Kindes. Im Vorjahreszeitraum waren es 7177 Elternteile gewesen.

Mit den einsetzenden Lockerungen und der sukzessiven Rückkehr an den
Arbeitsplatz sowie der Öffnung der Schulen und Kindertagesstätten im
Juni seien die Fallzahlen vor den Sommerferien jedoch dann wieder
deutlich angestiegen, hieß es.

In einigen Fällen sei der gesetzliche Anspruch auf
Kinderpflege-Krankengeldtage bereits voll ausgeschöpft. Als Grund
nannte die AOK die inzwischen nicht mehr geltende Vorgabe, dass
Kinder selbst bei leichtem Schnupfen zuhause bleiben mussten.
«Deshalb ist die von der großen Koalition angedachte Ausweitung des
Kinderpflege-Krankengeldes ein wichtiges Signal, damit Eltern und
Alleinerziehende ohne finanzielle Nachteile ihre kranken Kinder
betreuen können», sagt AOK-Vorstandsvorsitzender Tom Ackermann.

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen Kinderpflege-Krankengeld, wenn
der Arbeitgeber keine Entgeltfortzahlung leistet. Pro Jahr haben
gesetzlich Versicherte bisher Anspruch auf zehn freie Arbeitstage je
Elternteil, Alleinerziehende bis zu 20 Arbeitstage. Bis Jahresende
will die große Koalition die Dauer auf 15 freie Arbeitstage je
Elternteil und 30 Arbeitstage für Alleinerziehende erhöhen.
Voraussetzung ist, dass es im Haushalt keine andere Person gibt, die
das Kind pflegen kann. Außerdem muss der Arzt bescheinigen, dass das
Kind betreut werden muss.