Hamburg lockert Corona-Regeln - Prostitution im Norden wieder erlaubt Von Jonas Klüter und Martin Fischer, dpa

Seit dem Corona-Lockdown sind die Prostituierten im Norden mit
Berufsverbot belegt. Andere körpernahe Dienstleistungen sind längst
wieder zugelassen. Nun soll auch das Rotlicht wieder angehen - auch
andere Lockerungen sollen kommen.

Hamburg (dpa) - Nach monatelangem Corona-Shutdown wird Prostitution
in Hamburg vom 15. September wieder erlaubt. Wie Sozialsenatorin
Melanie Leonhard (SPD) am Dienstag sagte, haben sich die Hansestadt
und die Nordländer Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Bremen
darauf verständigt, die Bordelle dann unter strengen Auflagen zu
öffnen. Weitere Lockerungen gibt es in Hamburg bei
Stadionveranstaltungen und traditionellen Festen wie dem Winterdom.
Teurer wird es für Maskenverweigerer, die künftig mit einem Bußgeld
von 80 Euro zur Kasse gebeten werden.

Um mögliche Infektionen auch im Rotlichtgewerbe nachverfolgen zu
können, seien die Prostituierten verpflichtet, Kontaktlisten zu
führen und nach Terminabsprache zu arbeiten. «Nicht zulässig sind
weiterhin Prostitutionsveranstaltungen und Prostitution in
Fahrzeugen», sagte Leonhard.

Ausschlaggebend für die Wiederzulassung sei gewesen, dass sie im
Einklang mit den benachbarten Bundesländern erfolge, um Abwanderungen
zu vermeiden. Außerdem sei die Entscheidung im Lichte von
Gerichtsentscheidungen gefallen, so die Senatorin weiter.

Ende August hatte das Oberverwaltungsgericht in Niedersachsen die von
der Landesregierung angeordnete Schließung von Bordellen und
ähnlichen Einrichtungen außer Vollzug gesetzt. In der vergangenen
Woche gab es eine ähnliche Entscheidung in Sachsen-Anhalt und am
Dienstag in Nordrhein-Westfalen. In Bremen stehe ebenfalls eine
Entscheidung an, sagte Leonhard.

Auch in Hamburg hatten Sexarbeiterinnen und Bordellbetreiber aus der
Herbertstraße einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht gestellt. Sie
gehe davon aus, dass mit der Wiederzulassungsankündigung nun der
Klagegrund entfallen sei, sagte Leonhard.

Künftig sind in Hamburg auch wieder Stadionveranstaltungen mit mehr
als 1000 Menschen möglich. Voraussetzung sei, dass die Stadien über
mehr als 10 000 Plätze verfügen, kein festes Dach haben und die
Veranstaltung «von herausragender Bedeutung für Deutschland» sei,
sagte die Senatorin.

Für den Hamburger SV und den FC St. Pauli bedeutet diese Entscheidung
deshalb aber nicht, dass sie ihre Heimspiele in der 2.
Fußball-Bundesliga künftig automatisch wieder vor mehr als 1000
Zuschauern austragen dürfen. «Dies ist keine regelhafte Genehmigung
von Bundesliga-Veranstaltungen», sagte Leonhard. 

Hoffnungen dürfen sich auch die Dom-Liebhaber machen. Nachdem
Frühjahrs- und Sommerdom coronabedingt ausfallen mussten, wolle man
den Winterdom vom 6. November bis 6. Dezember stattfinden lassen,
sagte sie. Voraussetzung dafür sei allerdings, dass sich die
Corona-Pandemie nicht weiter verschärfe. «Das heißt, die Lage muss
auch im November noch stabil sein.»

Sollte der Dom stattfinden, werde die Besucherzahl auf 6000 begrenzt,
um Abstände auf dem Gelände einhalten und Schlangen vor den
Fahrgeschäften vermeiden zu können. Das Heiligengeistfeld solle dafür

eingezäunt und Notausgänge mit Sicherheitspersonal ausgestattet
werden, sagte Leonhard.

Schon ab Donnerstag sollen Verstöße gegen die Maskenpflicht in
Hamburg mit 80 Euro Bußgeld geahndet werden. Bislang müssen
Maskenverweigerer nur in Bussen und Bahnen mit einer Vertragsstrafe
von 40 Euro rechnen. Das neue Bußgeld soll nun in allen öffentlichen
Bereichen erhoben werden, also auch im Einzelhandel.