Trotz Verbots operiert? Schönheitschirurg will Approbation zurück

In der Praxis eines Münchner Schönheitschirurgs haben Behörden
schwere Mängel festgestellt. Trotz Verboten soll der Arzt
weiteroperiert haben - bis ihm die Zulassung entzogen wurde. Jetzt
wehrt er sich vor Gericht.

München (dpa/lby) - Er soll Nasen- und Brust-OPs vorgenommen haben,
obwohl es ihm verboten war - deshalb verlor ein Arzt für Plastische
Chirurgie seine Zulassung. Am Montag hat sich der Mann vor dem
Verwaltungsgericht München gegen den Verlust der sogenannten
Approbation gewehrt. Behörden werfen ihm vor, Leben und Gesundheit
seiner Patienten gefährdet zu haben.

Die Richter entschieden in der Hauptverhandlung, das Verfahren
schriftlich weiterzuführen. Eine Entscheidung soll erst einige Zeit
später fallen. Nach Angaben des Münchner Referats für Gesundheit und

Umwelt laufen derzeit 80 Strafanzeigen wegen gefährlicher
Körperverletzung von ehemaligen Patienten gegen den Mann, die auf
Behandlungen vor Entzug der Approbation zurückgehen. In einem Fall
werde auch wegen fahrlässiger Tötung ermittelt.

Im Herbst des vergangenen Jahres wurden dem Arzt bestimmte Eingriffe
untersagt und der Operationssaal seiner Münchner Praxis versiegelt.
Bei einer unangemeldeten Begehung trafen Behördenmitarbeiter dennoch
eine frisch behandelte Patientin an, an der laut Gutachten ein
sogenannter Facelift vorgenommen worden war.

Das Gesundheitsreferat und die Gewerbeaufsicht werfen dem Arzt
Verstöße gegen Vorsorge- und Hygienevorschriften vor. Er habe ohne
erforderliche Anmeldung Operationen vorgenommen und in seiner Praxis
sei die Sicherheit der Patienten nicht gewährleistet gewesen. Zudem
habe er sich mit Betäubungsmitteln berauscht und damit Zweifel an
seiner Eignung geschürt.

Der Kläger argumentierte vor Gericht, er habe stets versucht, alle
Auflagen einzuhalten. Den Drogenmissbrauch habe er mit einer Therapie
in den Griff bekommen. An der Patientin, auf die die
Aufsichtsmitarbeiter in der Praxis gestoßen waren, habe er lediglich
einen oberflächlichen Eingriff vorgenommen. Der Entzug der
Approbation habe ihn schwer getroffen, derzeit müsse er im Baugewerbe
arbeiten, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.