Wundernebel gegen Corona? Landgericht verbietet Werbung

München (dpa/lby) - Ein Desinfektionsmittel versprühen und schon
schwirren so gut wie keine bösen Viren und Bakterien mehr durch den
Raum? Nach Ansicht des Landgerichts München I zu schön, um wahr zu
sein. Die 4. Kammer für Handelssachen wertete eine entsprechende
Werbung als irreführend. Darin hieß es, das Mittel entferne 99,99
Prozent der schädlichen Bakterien und Viren aus der Raumluft und von
sämtlichen Oberflächen. Beim Verbraucher entstehe der Eindruck, die
Wirkung sei wissenschaftlich abgesichert, heißt es in dem Urteil vom
Montag, das noch nicht rechtskräftig ist. Bei gesundheitsbezogenen
Aussagen gebe es aber besonders strenge Anforderungen an die
Richtigkeit, die Eindeutigkeit und die Klarheit.

In Zeiten der Corona-Pandemie sei die Frage, ob und wie Corona-Viren
aus der Raumluft und von Oberflächen entfernt werden können, eine der
brennendsten und für die ganze Welt wichtigsten gesundheitlichen
Fragen überhaupt, befand das Gericht. Den Beweis für die
wissenschaftliche Absicherung der angepriesenen Wirkung blieb das
Unternehmen laut Urteil schuldig. Die vorgelegten Unterlagen hätten
dies nicht glaubhaft gemacht.

Auf seiner Internetseite wirbt der Hersteller aus dem Raum München
damit, dass auch das Berliner Ensemble eines seiner Produkte auf der
Bühne und im Zuschauerraum eingesetzt habe. Die feinen Aerosole
desinfizierten zunächst die Raumluft und senkten sich dann auf alle
Oberflächen nieder, heißt es dort. Auch der Eingangsbereich und die
Toiletten würden so vernebelt und desinfiziert.

Ein Mitbewerber hatte eine einstweilige Verfügung gegen die Firma
beantragt, die Desinfektionsmittel herstellt. Diesem Antrag hatte das
Gericht stattgegeben und untersagt, das Produkt so zu bewerben.