Gericht: E-Roller ist kein Rollstuhlersatz

Celle (dpa) - Für seinen neuen Elektroroller bekommt ein 80-Jähriger
aus Niedersachsen keine Beihilfe von der Krankenkasse. Bereits der
Name «Eco-Fun» zeige, dass es sich um ein Freizeitgerät handele, das

nicht für Behinderte konzipiert sei, teilte das Landessozialgericht
Niedersachsen-Bremen (LSG) am Montag mit. (Aktenzeichen L 16 KR
151/20) Der Roller ist demnach kein Hilfsmittel der Gesetzlichen
Krankenversicherung, entschied das Sozialgericht.

Geklagt hatte ein 80-jähriger, gehbehinderter Mann aus dem Landkreis
Celle, der eine Beihilfe für einen klappbaren E-Roller mit Sattel
wollte. Eine Versorgung mit einem Elektrorollstuhl lehnte er ab. Dem
älteren Herrn sei wichtig gewesen, so das Gericht, dass das Gerät
transportabel sei und er es so auch in den Urlaub und auf Busreisen
mitnehmen könne. Sein Auto und Carport seien für ein großes und
schweres Hilfsmittel wie einen Elektrorollstuhl ungeeignet.

Das Sozialgericht bestätigte aber die Sicht der Krankenkasse. Der
Roller sei kein Hilfsmittel, sondern ein Gebrauchsgegenstand des
täglichen Lebens. Außerdem habe der Mann den gesetzlichen
Beschaffungsweg nicht eingehalten, da er den Roller schon vor der
Entscheidung der Krankenkasse bestellt und sie damit vor vollendete
Tatsachen gestellt habe.