Gericht untersagt Hipp-Werbeslogan für Kindermilch

München (dpa/lby) - Das Landgericht München I hat eine Werbung des

Babynahrung-Herstellers Hipp für Kindermilch untersagt. Das
bestätigte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag. Konkret geht es um
Sätze wie «7 x mehr brauchst du als ich, wirst groß, gesund - ganz
sicherlich» und «Kleinkinder benötigen bis zu 3 x mehr Calcium und
sogar 7 x mehr Vitamin D als Erwachsene pro kg Körpergewicht». Diese
Slogans seien irreführend, urteilte das Gericht. Die pauschale
Aussage, dass ein Kind sieben Mal mehr Vitamin D benötige als ein
Erwachsener, müsse erläutert werden.

«Eltern sollten nicht den Eindruck bekommen, dass bestimmte Produkte
nötig sind, damit ihr Kind ausreichend versorgt wird», teilte die
Verbraucherzentrale mit, die gegen die Hipp-Werbung geklagt und recht
bekommen hatte. «Kinder über einem Jahr brauchen in der Regel keine
speziellen Lebensmittel.»

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