Rechnungshof: EU-Politik lässt wildlebende Bestäuber im Stich

Wildbienen, Schmetterlinge und Käfer sind wichtig für unsere
Nahrungsmittel. Doch seit Jahren gibt es immer weniger von diesen
sogenannten wilden Bestäubern. Auf die Hilfe der EU können sie laut
einem Bericht nicht setzen.

Luxemburg (dpa) - Der Schutz für Wildbienen, Schmetterlinge und
andere wildlebende Bestäuber läuft aus Sicht des Europäischen
Rechnungshofs zum Großteil ins Leere. «Die bisherigen EU-Initiativen
zum Schutz wilder Bestäuber waren leider so schwach, dass sie keine
Früchte trugen», erklärte der zuständige EU-Rechnungsprüfer Samo

Jereb am Donnerstag in Luxemburg. Der Rechnungshof forderte die
EU-Kommission zum Nachsteuern auf.

Die Maßnahmen in der Biodiversitätsstrategie der EU für das Jahr 2020

hielten den Rückgang von wilden Bestäubern kaum auf, wie die Prüfer
feststellten. Dabei ist ein Ziel der Strategie, den Verlust von
biologischer Vielfalt zu stoppen. Vorgaben wie die Erhaltung und
Wiederherstellung von Ökosystemen sollten auch den wilden Bestäubern
zugutekommen. Bereits im Jahr 2015 ermittelte die Kommission
allerdings, dass es dabei nur sehr langsam beziehungsweise kaum
Fortschritte gab.

Die Rechnungsprüfer unterscheiden in ihrem Bericht zwischen
wildlebenden Bestäubern und bewirtschafteten Honigbienen.

Auch eine Initiative für Bestäuber im Jahr 2018 veränderte dem
Bericht zufolge wichtige politische Maßnahmen nicht. Aus dieser
Mitteilung der Kommission damals resultierten keine Gesetze zum
Schutz wilder Bestäuber oder entsprechende Gelder dafür.

Den Prüfern fiel außerdem auf, dass EU-Länder weiterhin Pestizide
einsetzen dürfen, von denen angenommen wird, dass sie für das
Bienen-Sterben verantwortlich sind. So wurde die Verwendung dreier
Stoffe zwar im Jahr 2013 beschränkt, jedoch wurden im selben Jahr und
auch im vergangenen Jahr sogenannte Notfallzulassungen erteilt.

Auch der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) kritisiert das. «Das
Zulassungsverfahren von Pestiziden muss reformiert werden», erklärte
der Umweltverband. Bestäuber-Arten müssten ein fester Bestandteil im
Prüfverfahren werden, wenn es um die Zulassung von Pestiziden geht.

Wilde Bestäuber wie Bienen, Wespen oder Schmetterlinge spielen eine
wichtige Rolle bei der Befruchtung von Pflanzen, weil sie Pollen von
den männlichen auf die weiblichen Blütenteile übertragen - auch
zwischen zwei Pflanzen einer Art. Damit tragen sie zur Vermehrung der
Pflanzen bei und beeinflussen am Ende Menge und Qualität von
Nahrungsmitteln. Durch den Einsatz von Pestiziden und Düngemitteln in
der Landwirtschaft gibt es seit Jahren immer weniger von ihnen.

Um die Insekten in Zukunft besser zu schützen, empfehlen die Experten
der EU-Kommission unter anderem, darüber nachzudenken, spezielle
Maßnahmen in die Biodiversitätsstrategie bis 2030 aufzunehmen. Sie
sollte außerdem deren Schutz besser in die EU-Politik integrieren und
diesen auch bei der Risikobewertung von Pestiziden verbessern. Die
Schutzmaßnahmen bei Pestiziden sollten mit denen für Honigbienen
vergleichbar sein und Mitgliedstaaten zur Begründung von
Notfallzulassungen verpflichtet werden.

Diesen Empfehlungen stimmte die Kommission zu, wie aus ihrer Antwort
auf den Bericht des EU-Rechnungshofes hervorgeht. Bis Ende 2020 wolle
sie etwa die EU-Initiative für Bestäuber und 2021 dann weitere
Maßnahmen prüfen.