Corona-Bürgschaften für kleine Südwestunternehmen kommen

Stuttgart (dpa/lsw) - Vom kommenden Mittwoch an können Firmen mit bis
zu zehn Beschäftigten sowie Soloselbstständige Sofortbürgschaften des

Landes beantragen, um die Corona-Krise zu bewältigen. Das hat der
Wirtschaftsausschuss im Landtag beschlossen, wie das
Wirtschaftsministerium am Donnerstag mitteilte. «Die Corona-Krise hat
teilweise verheerende Folgen für die Unternehmen im Land.
Insbesondere die kleinen Betriebe sind sehr stark beeinträchtigt und
durch fehlende Liquidität in ihrer Existenz bedroht», begründete
Ministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) die Maßnahme.

Das Land ergänzt mit den Sofortbürgschaften die Bundeshilfen, die nur
für Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten in Frage kommen.
Betroffene Unternehmen können die Sofortbürgschaft laut
Wirtschaftsministerium auf zwei Wegen beantragen. Der erste Weg
richtet sich an Unternehmen und Selbstständige, die bisher keine
Hausbank haben. Über das Portal www.ermoeglicher.de können sie bei
positiver Prüfung ihres Antrags eine elektronische Vorabzusage für
eine Sofortbürgschaft in Höhe von 90 Prozent für einen Kredit bis zu

250 000 Euro der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg erhalten; dieser
wird dann an ein Kreditinstitut nach Wahl weitergeleitet.

«Damit haben Unternehmen, die noch nicht über eine eigene Hausbank
verfügen, die Möglichkeit, ihre Anfrage online und bankenunabhängig
zu stellen», sagte Ministerin Hoffmeister-Kraut. Zudem bestehe die
Option, die Bürgschaft auf 100 Prozent zu erhöhen. Darüber hinaus ist

auch der Antrag über das klassische Hausbankverfahren möglich: Hier
beantragt die Hausbank der Firma eine Bürgschaft in Höhe von 90
Prozent für ein Darlehen bis zu 125 000 Euro.

Hintergrund der Maßnahme ist, dass Kleinstunternehmen und
Soloselbstständige oft keine regulären Kredite aufnehmen können, weil

der Bank die Sicherheiten fehlen. Bürgt das Land, steht es also mit
im Risiko, dann kommen auch für sie Kredite in Frage.