Angeklagter wegen Mordes an Fritz von Weizsäcker verurteilt

Dass die Tat heimtückisch war und damit juristische Mordmerkmale
hatte, war offensichtlich. Beim Urteil gegen den Mörder des jüngsten
Sohns von Ex-Bundespräsident Richard von Weizsäcker ging es vor allem
um die Frage, ob der Täter schuldfähig oder geistig verwirrt war.

Berlin (dpa) - Rund acht Monate nach dem tödlichen Angriff auf den
Chefarzt Fritz von Weizsäcker ist der Angeklagte wegen Mordes
verurteilt worden. Das Landgericht Berlin verhängte am Mittwoch eine
Freiheitsstrafe von zwölf Jahren und ordnete die Unterbringung in
einem psychiatrischen Krankenhaus an. Bei dem Urteil wurde eine
verminderte Schuldfähigkeit berücksichtigt, sonst wäre bei Mord eine

lebenslange Freiheitsstrafe zwingend.

Der 57-jährige Angeklagte aus Andernach in Rheinland-Pfalz wurde
außerdem wegen versuchten Mordes an einem Polizisten verurteilt. Der
Polizist, der privat bei dem Vortrag war, bei dem Weizsäcker
erstochen wurde, wollte den Angreifer stoppen und wurde schwer
verletzt.

Das Gericht entsprach mit dem Urteil weitgehend der Forderung der
Staatsanwältin. Sie hatte 14 Jahre Haft und die Unterbringung in der
Psychiatrie gefordert. In ihrem Plädoyer sagte sie, der Täter habe
den jüngsten Sohn des früheren Bundespräsidenten Richard von
Weizsäcker gegen Ende des Vortrags in der Schlosspark-Klinik Berlin
heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen erstochen. Es sei eine
sinnlose Tat eines psychisch nicht unerheblich gestörten Mannes.

Als Mordmotiv sah die Staatsanwaltschaft Hass auf die Familie des
Getöteten, insbesondere auf den früheren Bundespräsidenten.

Fritz von Weizsäcker (59) war am 19. November 2019 durch einen
Messerstich in den Hals getötet worden. Die Tat hatte bundesweit
Entsetzen hervorgerufen.

Der Angeklagte, zuletzt als Packer in einem Logistikzentrum tätig,
hatte die Tat gestanden, aber keine Reue gezeigt. Laut einem
psychiatrischen Gutachten war er wegen einer Zwangsstörung in seiner
Steuerungsfähigkeit vermindert schuldfähig.

Die beiden Verteidiger sprachen sich für eine Verurteilung wegen
Mordes an dem Mediziner aus und verlangten im Fall des Polizisten
einen Schuldspruch wegen gefährlicher Körperverletzung. Eine konkrete
Freiheitsstrafe beantragten sie nicht. Er sehe allerdings nicht, dass
weitere Gefahr von seinem Mandanten ausgeht, so einer der
Verteidiger.