MV ergänzt Corona-Hilfsprogramm des Bundes mit bis zu 22 Millionen

Schwerin (dpa/mv) - Das milliardenschwere Corona-Hilfsprogramm des
Bundes für angeschlagene Unternehmen wird von der Landesregierung mit
bis zu 22 Millionen Euro zusätzlich unterstützt. «Das bedeutet: Für

unsere Unternehmen greift zusätzlich zum Bundesprogramm die
landesspezifische Unterstützung - und das mit einer einmaligen
Antragstellung», sagte Wirtschaftsminister Harry Glawe (CDU) in einer
am Mittwoch in Schwerin veröffentlichten Mitteilung. Die
landesspezifische Komponente sei in das Verfahren der
Überbrückungshilfe integriert.

MV ergänze die Bundeshilfen mit zusätzlichen Mitteln bei den
Personalkosten, die nicht durch Kurzarbeitergeld abgedeckt seien. Bei
einem Umsatzrückgang von mehr als 70 Prozent gebe es in den Monaten
Juni bis August 1000 Euro monatlich pro Vollzeitbeschäftigten. Bei
einem Umsatzrückgang von 40 bis 49 Prozent gebe es 600 Euro pro
Vollzeitarbeitnehmer, 700 Euro bei 50 bis 70 Prozent weniger Umsatz.
Die Personalkosten für Beschäftigte, die teilweise noch in Kurzarbeit
seien, würden anteilig berücksichtigt.

Bei den Überbrückungshilfen des Bundes geht es um ein Volumen von
insgesamt 25 Milliarden Euro. Damit soll vor allem kleinen und
mittelständischen Firmen geholfen werden, die weiter erhebliche
Umsatzeinbußen haben. Erstattet werden fixe Betriebskosten bis zu
einem Betrag von 150 000 Euro. Die Überbrückungshilfe soll für die
Monate Juni bis August gewährt werden - für Branchen wie etwa das
Hotel- und Gaststättengewerbe, Clubs und Bars, Reisebüros und
Schausteller. Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden.

Laut MV-Wirtschaftsministerium können mit dem Bundeshilfsprogramm
etwa Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten zwischen Juni und
August insgesamt maximal 9000 Euro bekommen, bei Firmen mit bis zu
zehn Beschäftigten sind es den Angaben zufolge maximal 15 000 Euro in
den drei Monaten.

In einem ersten Schritt können sich seit Mittwoch auf einer
Online-Plattform Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer registrieren,
die für Firmen die Anträge einreichen müssen. Danach sollen die
Anträge online gestellt werden können. Die Auszahlungen an die
Unternehmen könnten bereits im Juli erfolgen, teilten die
federführenden Bundesministerien mit.

Claudia Müller, Bundestagsabgeordnete aus MV und
Mittelstandsbeauftragte der Grünen-Bundestagsfraktion, kritisierte
das Programm: «Die Überbrückungshilfen lassen viel zu viele
Unternehmen und Soloselbstständige außen vor und sie setzen leider
auch Fehlanreize. Es besteht die Gefahr, dass wir viele der
Innovationsträger verlieren, die wir so dringend für die
wirtschaftliche Zukunft Deutschlands brauchen. Außerdem sollte der
Bund, wie zum Beispiel Baden-Württemberg, einen Betrag für den
Lebensunterhalt möglich machen.»