Weizsäcker-Mordprozess: 14 Jahre Haft und Psychiatrie gefordert

Der gewaltsame Tod des Arztes Fritz von Weizsäcker löste Entsetzen
aus: Der Sohn des früheren Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker
wurde in einer Klinik erstochen. Im Mordprozess soll nun das Urteil
fallen.

Berlin (dpa) - Knapp acht Monate nach dem tödlichen Angriff auf den
Berliner Chefarzt Fritz von Weizsäcker hat die Anklage für den Täter

14 Jahre Haft sowie seine Unterbringung in einem psychiatrischen
Krankenhaus gefordert. Der 57-jährige Angeklagte habe sich des Mordes
schuldig gemacht, sagte die Staatsanwältin am Mittwoch in ihrem
Plädoyer vor dem Landgericht Berlin. Er habe den jüngsten Sohn des
früheren Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker gegen Ende eines
Vortrags in der Schlosspark-Klinik Berlin heimtückisch und aus
niedrigen Beweggründen erstochen.

Bei ihrer Strafforderung berücksichtigte die Staatsanwältin eine
verminderte Schuldfähigkeit des Angeklagten. Sonst wäre bei Mord eine
lebenslange Freiheitsstrafe zwingend. Sie sagte, es sei eine sinnlose
Tat eines psychisch nicht unerheblich gestörten Mannes. Zudem sei er
des versuchten Mordes an einem Polizisten schuldig zu sprechen. Der
Polizist, der privat bei dem Vortrag war, wollte den Angreifer
stoppen und wurde schwer verletzt.

Als Mordmotiv sah die Staatsanwaltschaft Hass auf die Familie des
Getöteten, insbesondere auf den früheren Bundespräsidenten. Nach
bisherigen Planungen sollte noch am Mittwochnachmittag, dem achten
Prozesstag, das Urteil verkündet werden. Zuvor wurde noch das
Plädoyer der Verteidigung erwartet. Der Angeklagte könnte ebenfalls
noch sprechen.

Fritz von Weizsäcker (59) war am 19. November 2019 durch einen
Messerstich in den Hals getötet worden. Die Tat hatte bundesweit
Entsetzen hervorgerufen.

Der Angeklagte aus Andernach in Rheinland-Pfalz, zuletzt als Packer
in einem Logistikzentrum tätig, hatte die Tat gestanden, aber keine
Reue gezeigt. Laut einem psychiatrischen Gutachten war er wegen einer
Zwangsstörung in seiner Steuerungsfähigkeit vermindert schuldfähig.
Im Prozess sagte der Mann mehrfach, er habe nicht aus einem Wahn
heraus gehandelt.

Der achte Tag des Prozesses begann am Mittwochmorgen mit
Befangenheitsanträgen des Angeklagten gegen den Richter und den
psychiatrischen Gutachter. Er sehe sich zu diesem Schritt gezwungen,
hieß es in der von einem Verteidiger vorgelesenen Begründung. Das
Gericht lehnte die Anträge ab.