Deutscher Rettungsschirm für Unternehmen kann an den Start gehen

Deutschland darf mit weiteren Milliardensummen die von der
Corona-Pandemie gebeutelte Wirtschaft unterstützen. Doch die
EU-Wettbewerbshüter machen noch einmal klar: Auch in der Corona-Krise
müssen Regeln und Auflagen eingehalten werden.

Brüssel (dpa) - Die Wettbewerbshüter der EU-Kommission haben den von
der Bundesregierung eingerichteten Rettungsschirm für Unternehmen
genehmigt. Sie gelangten zu dem Schluss, dass der mit einem Budget
von 600 Milliarden Euro ausgestattete Wirtschaftsstabilisierungsfonds
(WSF) mit den in der Corona-Krise gelockerten EU-Regeln im Einklang
steht, wie die Brüsseler Behörde am Mittwoch mitteilte. Es seien
keine unverhältnismäßigen Wettbewerbsverzerrungen zu erwarten.

Ziel des Fonds ist es, Unternehmen mit Kapital zu versorgen, die in
der Corona-Krise unverschuldet in Schwierigkeiten geraten sind. Dazu
soll es einen Garantierahmen von 400 Milliarden Euro geben, der
Unternehmen dabei helfen soll, sich am Kapitalmarkt zu refinanzieren.
Zudem sind eine Kreditermächtigung über 100 Milliarden Euro zur
direkten Rekapitalisierung von Unternehmen sowie eine weitere
Kreditermächtigung über 100 Milliarden Euro zur Refinanzierung der
Sonderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vorgesehen.

Über den WSF will die Bundesregierung zum Beispiel die Lufthansa
durch die Krise bringen. Die Fluggesellschaft ist mit erheblichen
Schwierigkeiten konfrontiert, weil die Corona-Pandemie mit den
folgenden Reisebeschränkungen die Geschäfte des Unternehmens mit
Ausnahme der Fracht nahezu zum Erliegen gebracht hat.

Die Bundesregierung zeigte sich am Mittwoch erleichtert über die
Genehmigung aus Brüssel. «Das sind gute Nachrichten für alle
Unternehmen, die durch die Corona-Krise unverschuldet in
Schwierigkeiten geraten sind (...)», sagte Bundesfinanzminister Olaf
Scholz (SPD). Insbesondere größeren Unternehmen, Familienunternehmen
und Mittelständlern könne damit noch besser geholfen werden, betonte
Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU).

Die Brüsseler Behörde hatte die Regeln für Staatshilfen wegen der
Corona-Krise zuletzt deutlich gelockert. Sie wacht allerdings weiter
darüber, dass Hilfspakete nicht zu unverhältnismäßigen
Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt führen. Als generelle Auflage
gilt zum Beispiel, dass die mit dem Geld der Steuerzahler finanzierte
Unterstützung für Unternehmen hinreichend vergütet wird. Zudem dürf
en
staatlich rekapitalisierte Unternehmen keine Dividenden mehr
ausschütten und keine Bonuszahlungen mehr leisten.

Die EU-Kommission sieht dies beim WSF gesichert: «Die Ausgestaltung
des Fonds gewährleistet, dass der Staat für das von den Steuerzahlern
übernommene Risiko hinreichend vergütet wird, bei
Rekapitalisierungsmaßnahmen Anreize für den schnellstmöglichen
Ausstieg des Staates bestehen und Auflagen wie ein Verbot von
Dividenden- und Bonuszahlungen sowie andere Vorkehrungen zur
Begrenzung von Wettbewerbsverzerrungen gelten», kommentierte die für
Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsidentin Margrethe Vestager.

Nach Angaben der Bundesregierung bedeutet die Genehmigung auch, dass
Rekapitalisierungsmaßnahmen bis zu einem Volumen von 250 Millionen
Euro und sowie WSF-Garantien nun nicht mehr einzeln bei der
EU-Kommission angemeldet werden müssen. Nur riesige Projekte sind
demnach weiter zustimmungspflichtig.

Das für die Lufthansa hatten die Brüsseler Wettbewerbshüter bereits
vor rund zwei Wochen genehmigt. Ebenfalls bereit vor längerem hatten
sie grünes Licht für die Verwendung von bis zu 100 Milliarden Euro
für die Refinanzierung staatlicher Beihilfemaßnahmen gegeben, die nun
Teil des WSF sind.