Befangenheitsanträge im Weizsäcker-Mordprozess abgelehnt

Berlin (dpa) - Im Prozess um die Tötung des Chefarztes Fritz von
Weizsäcker hat das Landgericht Berlin Befangenheitsanträge des
Angeklagten gegen den Vorsitzenden Richter und den psychiatrischen
Gutachter abgelehnt. Das wurde am Mittwochvormittag im Gerichtssaal
nach einer ersten Unterbrechung der Verhandlung verkündet. Kurz
danach begann die Staatsanwältin mit ihrem Plädoyer. Nach bisherigen
Planungen sollte noch am Mittwochnachmittag, dem achten Prozesstag,
das Urteil verkündet werden.

Der jüngste Sohn des früheren Bundespräsidenten Richard von
Weizsäcker war am 19. November 2019 nach einem Vortrag in der
Schlosspark-Klinik Berlin durch einen Messerstich in den Hals getötet
worden. Der 57-jährige Angeklagte aus Andernach in Rheinland-Pfalz
gestand die Tat. Ihm werden Mord an Weizsäcker sowie versuchter Mord
an einem Polizisten vorgeworfen. Der Polizist war privat bei dem
Vortrag, wollte den Angreifer stoppen und wurde schwer verletzt.

Laut einem psychiatrischen Gutachten war der Täter wegen einer
Zwangsstörung in seiner Steuerungsfähigkeit vermindert schuldfähig.
Im Prozess sagte er aber mehrfach, er habe nicht aus einem Wahn
heraus gehandelt. Die Schuldfähigkeit ist ein zentraler Punkt in dem
Prozess.