Weizsäcker-Mordprozess: Angeklagter lehnt Gutachter und Richter ab

Berlin (dpa) - Im Prozess um den tödlichen Messerangriff gegen den
Berliner Chefarzt Fritz von Weizsäcker hat der Angeklagte den
Vorsitzenden Richter und den psychiatrischen Gutachter wegen
Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Er sehe sich zu diesem Schritt
gezwungen, hieß es am Mittwoch in der von einem Verteidiger
verlesenen Begründung des 57-Jährigen.

Das Landgericht Berlin unterbrach zur Prüfung der Anträge die
Verhandlung zunächst für eine Stunde. Ob danach die ursprünglich
geplanten Plädoyers beginnen können, war noch offen. Auch ein Urteil
sollte nach bisherigen Planungen am inzwischen achten Prozesstag
verkündet werden.

Der jüngste Sohn des früheren Bundespräsidenten Richard von
Weizsäcker war am 19. November 2019 durch einen Stich in den Hals
gegen Ende eines Vortrags in der Schlosspark-Klinik Berlin getötet
worden. Die Tat hatte bundesweit Entsetzen hervorgerufen. Dem
geständigen Angeklagten aus Andernach in Rheinland-Pfalz werden Mord
an dem Professor sowie versuchter Mord an einem Polizisten zur Last
gelegt. Der Polizist, der privat zu dem Vortrag des Mediziners
gekommen war, wollte den Angreifer stoppen und war schwer verletzt
worden.

Einem psychiatrischen Gutachter zufolge war der Angeklagte bei der
Tat wegen einer Zwangsstörung in seiner Steuerungsfähigkeit
vermindert schuldfähig. Der 57-Jährige erklärte mehrfach im Prozess,

er habe nicht aus einem Wahn heraus gehandelt. Die Schuldfähigkeit
ist ein zentraler Punkt in dem Prozess.