EU-Kommission genehmigt deutschen Rettungsschirm für Unternehmen

Deutschland darf mit weiteren Milliardensummen die von der
Corona-Pandemie gebeutelte Wirtschaft unterstützen. Doch es gibt
Auflagen.

Brüssel (dpa) - Die Wettbewerbshüter der EU-Kommission haben den von
der Bundesregierung eingerichteten Rettungsschirm für Unternehmen
genehmigt. Sie gelangten zu dem Schluss, dass der mit einem Budget
von 600 Milliarden Euro ausgestattete Wirtschaftsstabilisierungsfonds
(WSF) mit den in der Corona-Krise gelockerten EU-Regeln im Einklang
steht, wie die Brüsseler Behörde am Mittwoch mitteilte. Es sind
demnach keine unverhältnismäßigen Wettbewerbsverzerrungen zu
erwarten.

Ziel des Fonds ist es, Unternehmen mit Kapital zu versorgen, die in
der Corona-Krise unverschuldet in Schwierigkeiten geraten sind. Dazu
soll es einen Garantierahmen von 400 Milliarden Euro geben, der
Unternehmen dabei helfen soll, sich am Kapitalmarkt zu refinanzieren.
Zudem sind eine Kreditermächtigung über 100 Milliarden Euro zur
direkten Rekapitalisierung von Unternehmen sowie eine weitere
Kreditermächtigung über 100 Milliarden Euro zur Refinanzierung der
Sonderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vorgesehen.

Die bis zu 100 Milliarden Euro für die Refinanzierung staatlicher
Beihilfemaßnahmen hatte die Kommission bereits genehmigt.

Über den WSF will die Bundesregierung zum Beispiel die Lufthansa
durch die Krise bringen. Die Fluggesellschaft ist mit erheblichen
Schwierigkeiten konfrontiert, weil die Corona-Pandemie mit den
folgenden Reisebeschränkungen die Geschäfte des Unternehmens mit
Ausnahme der Fracht nahezu zum Erliegen gebracht hat.

Die Brüsseler Behörde hatte die Regeln für Staatshilfen wegen der
Corona-Krise zuletzt deutlich gelockert. Sie wacht allerdings weiter
darüber, dass Hilfspakete nicht zu unverhältnismäßigen
Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt führen.

Als generelle Auflage gilt zum Beispiel, dass die mit dem Geld der
Steuerzahler finanzierte Unterstützung für Unternehmen hinreichend
vergütet wird. Zudem dürfen staatlich rekapitalisierte Unternehmen
keine Dividenden mehr ausschütten und keine Bonuszahlungen mehr
leisten.

Die EU-Kommission sieht dies beim WSF gesichert: «Die Ausgestaltung
des Fonds gewährleistet, dass der Staat für das von den Steuerzahlern
übernommene Risiko hinreichend vergütet wird, bei
Rekapitalisierungsmaßnahmen Anreize für den schnellstmöglichen
Ausstieg des Staates bestehen und Auflagen wie ein Verbot von
Dividenden- und Bonuszahlungen sowie andere Vorkehrungen zur
Begrenzung von Wettbewerbsverzerrungen gelten», kommentierte die für
Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsidentin Margrethe Vestager.