AfD-Fraktion scheitert mit Eilantrag gegen Maskenpflicht im Landtag

Am Verwaltungsgericht München wollte die AfD-Fraktion die
Maskenpflicht für die Abgeordneten des bayerischen Landtags kippen.
Ohne Erfolg, denn das Gericht sieht sich dafür gar nicht zuständig.

München (dpa/lby) - Die AfD-Fraktion ist am Verwaltungsgericht
München mit ihrem Eilantrag gegen die Maskenpflicht im bayerischen
Landtag gescheitert. Das Gericht erklärte sich in der Frage für nicht

zuständig, da es sich um eine verfassungsrechtliche Streitfrage
handele, wie ein Sprecher des Gerichts am Dienstag auf Anfrage der
Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Gegen die Entscheidung kann
innerhalb von zwei Wochen Beschwerde zum Bayerischen
Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden (Aktenzeichen M 30 S 20
2940). «Wir geben uns damit nicht zufrieden und prüfen weitere
Schritte», sagte der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD,
Christoph Maier.

Konkret begründete das Gericht seine Entscheidung damit, dass
Abgeordneten «von der Verfassung selbst unmittelbar eine besondere
verfassungsrechtliche Stellung/Rolle eingeräumt wird». Deswegen sei
das streitige Rechtsverhältnis maßgeblich vom Verfassungsrecht
geprägt und Verwaltungsgerichte nicht zuständig. «Vielmehr wäre der

Bayerische Verfassungsgerichtshof mit der Streitsache zu betrauen.»

Im Landtag gab es unterdessen am Dienstag einen neuerlichen
Zwischenfall bei der Plenardebatte. Landtags-Vizepräsident Alexander
Hold (Freie Wähler) entzog dem AfD-Abgeordneten Stefan Löw das
Rederecht, weil dieser sich eine Gasmaske aufgesetzt hatte. Hold
hielt dem ehemaligen Polizisten vor, den Landtag lächerlich machen zu
wollen, und forderte ihn mehrfach auf, die Gasmaske abzusetzen.
Nachdem der AfD-Politiker der Aufforderung nicht nachkam, entzog Hold
ihm schließlich das Rederecht.

Ansonsten hielten sich die meisten AfD-Abgeordneten an die
Maskenpflicht. Einzig der Abgeordnete Markus Bayerbach muss wegen
eines vorliegenden Attests keine Maske tragen und verzichtete daher
auf einen Infektionsschutz vor Mund und Nase.

Seit vergangenem Freitag sind alle Abgeordnete im Maximilianeum
verpflichtet, Mund und Nase zu verhüllen. Die AfD-Fraktion kündigte
daraufhin besagte Klage am Verwaltungsgericht an, weil sie darin eine
«massive Einschränkung» des freien Mandats sieht. Ob sie nun ihre
Klage am Verfassungsgerichtshof einreicht, war zunächst offen.

Seit Mitte Juni gilt bereits für alle Mitarbeiter und Beschäftigte im
Landtag eine Maskenpflicht. Für die Abgeordneten hatte es zunächst
nur eine dringende Empfehlung, ein Maskengebot, gegeben. Weil sich
die Mehrzahl der AfD-Abgeordneten aber nicht daran hielt, ordnete
Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) eine Maskenpflicht für alle an.