Corona: Gericht bemängelt Unterbringung in Gemeinschaftsunterkunft

Frankfurt (Oder) (dpa/bb) - Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder)
hat die Unterbringung eines Asylbewerbers in einer brandenburgischen
Gemeinschaftsunterkunft mit Blick auf das Corona-Abstandsgebot
bemängelt. Seine Wohnverhältnisse stünden nicht in Einklang mit der
derzeit gültigen brandenburgischen Sars-CoV-2-Umgangsverordnung,
heißt es in dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss.

Durch «den Verbleib in einem Gemeinschaftszimmer mit beliebigen
Dritten, in dem das Abstandsgebot (...) nicht einzuhalten ist», sei
der Mann in der Unterkunft in Müncheberg (Märkisch-Oderland) «einem
erhöhten Risiko» ausgesetzt, sich mit dem Coronavirus zu infizieren.
Über den Fall hatte zuvor die «Märkische Oderzeitung» (Dienstag)
berichtet.

Der alleinreisende Geflüchtete lebt gemeinsam mit zwei anderen
Bewohnern in einem 24,38 Quadratmeter großen Zimmer, das noch zwei
weitere Bewohner als Durchgangszimmer nutzen. Der Mann hatte sich vor
Gericht gegen die Wohnsitzauflage gewendet und wollte während der
Corona-Pandemie außerhalb der Gemeinschaftsunterkunft untergebracht
werden.

Darauf besteht jedoch laut Gericht kein Anspruch - der Antrag des
Mannes wurde abgelehnt. Er könne jedoch eine Einzelunterbringung
beantragen, so der Hinweis des Richters. Das Sozialministerium will
jetzt den Beschluss prüfen, in erster Linie sei jedoch die Kommune
zuständig.