Urteil gegen Pathologen rechtskräftig

Saarbrücken (dpa/lrs) - Das Urteil gegen einen Pathologen aus dem
Saarpfalz-Kreis wegen Betruges in 17 Fällen sowie wegen Bestechung in
97 Fällen ist rechtskräftig. Das sagte ein Sprecher des Landgerichts
Saarbrücken am Dienstag. Der 61-jährige Angeklagte war vor einer
Woche von der Wirtschaftsstrafkammer zu zwei Jahren und neun Monaten
Haft verurteilt worden. Wegen Fluchtgefahr sitzt er bereits seit
Februar in Untersuchungshaft.

Der Pathologe hatte seit 2007 niedergelassenen Fachärzten im
Bundesgebiet finanzielle Vergütungen zukommen lassen, wenn sie Proben
in sein Institut geschickt hatten. Die Anklage warf ihm
Abrechnungsbetrug mit einem Schaden von fast 2,6 Millionen Euro vor.
Außerdem soll der Mediziner Bestechungsgeld in Höhe von weit mehr als
100 000 Euro gezahlt haben.

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken ermittelt in dem Zusammenhang
mittlerweile gegen elf Ärzte aus dem Saarland, Rheinland-Pfalz,
Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Gegen den
Angeklagten wird zudem in 27 Fällen wegen des Verdachts von
Fehldiagnosen auf Krebs bei der Analyse von Gewebeproben ermittelt.