Verstöße und Klagen - Corona beschäftigt Polizei und Justiz

Die Beschränkungen des öffentlichen Lebens wegen Corona hat in
Sachsen nicht Jedem gepasst. Mancher hat geklagt, andere haben die
Verbote ignoriert - mit Folgen für die Behörden.

Dresden (dpa/sn) - In Sachsen sind bis Anfang Juli fast 6700 Verstöße
gegen das Infektionsschutzgesetz von der Polizei erfasst und knapp
200 Klagen gegen die Schutzregelungen bei Gericht eingegangen. Nach
Angaben des Innenministeriums stehen für den Zeitraum vom 16. März
bis 2. Juli insgesamt 6684 Verstöße zu Buche. Dabei handele es sich
um 2362 Straftaten und 4322 Ordnungswidrigkeiten.

In vielen Fällen lösten Beamte im April bis Mitte Mai Corona- oder
private Grillpartys sowie Treffen größere Gruppen an Seen, Flüssen
oder in Parks auf. Auch sogenannte Spaziergänge als Protest gegen die
Corona-Schutzmaßnahmen oder andere Demonstrationen schlugen zu Buche.
Anfang April hatte ein Lokalbetreiber in Dresden verbotswidrig
geöffnet. Gegen den Wirt erging Strafanzeige, die Gäste wurden wegen
Verstoßes gegen die Ausgangsbeschränkung - eine Ordnungswidrigkeit -
belangt, sagte eine Ministeriumssprecherin.

Die weit überwiegende Mehrheit der Sachsen hat sich an die von der
Regierung verfügten Auflagen gehalten und so die eigene, aber auch
die Gesundheit anderer geschützt. «Die Maßnahmen waren teilweise sehr

einschränkend und haben den Bürgern viel abverlangt», sagte
Innenminister Roland Wöller (CDU). Dank ihres verantwortungsbewussten
und rücksichtsvollen Verhaltens sei es möglich gewesen, das
Infektionsgeschehen einzudämmen. «Das ist eine große
gesellschaftliche Leistung», lobte er.

Bei den Verwaltungsgerichten und am Oberverwaltungsgericht sind bis
Ende Juni nach Angaben des Justizministeriums 106 Eilverfahren und 93
Klagen gegen die Allgemeinverfügungen und die
Corona-Schutzverordnungen des Landes eingegangen. Dabei ging es unter
anderem um den Mindestabstand in Grundschulen, die
Mund-Nasen-Abdeckung bei einem Gehörlosen, Ausnahmen für
Versammlungen - oder auch Prostitution mit Hygieneschutz.

Mehr als jedes zweite Verfahren wurde erledigt. Justizministerin
Katja Meier (Grüne) sprach von einem «besonderen Kraftakt» der
Gerichte angesichts der Belastungen und Einschränkungen infolge der
Pandemie. «Die zügige Bearbeitung der Fälle zeigt, dass die Gerichte

auch in Krisenzeiten handlungsfähig sind.»