Bisher rund 60 Datenschutz-Beschwerden wegen Corona-Gästelisten

Vorname, Nachname, Wohnort - diese Daten muss jeder Besucher bei der
Ankunft etwa in einem Café angeben. Sonst ist das Betreten nicht
erlaubt. Allerdings ist die Erfassung der persönlichen Angaben nicht
immer datenschutzkonform.

Hannover (dpa/lni) - Bei der niedersächsischen
Landesdatenschutzbeauftragten sind bisher rund 60 Beschwerden wegen
mutmaßlich falscher Erfassung von Kontaktdaten auf Corona-Gästelisten
eingegangen. Das teilte ein Behördensprecher in Hannover mit. Um die
Infektionsketten nachverfolgen zu können, sind die Gastronomie,
Fitnessstudios oder aber auch Friseure dazu verpflichtet, den Namen,
die Anschrift und die Telefonnummer ihrer Kunden aufzunehmen. Bei der
überwiegenden Mehrheit der Beschwerden - nämlich etwa 40 - ging es
dem Sprecher zufolge darum, dass Listen offen auslagen oder nicht
erlaubte Daten abgefragt wurden.

16 Beschwerden bezogen sich darauf, dass Unternehmen Daten abfragten,
obwohl sie dazu laut der Corona-Verordnung des Landes gar nicht
verpflichtet waren. Die Landesregierung hat festgelegt, dass nur
Betreiber beispielsweise von Fitnessstudios, Cafés oder Restaurants
Namen, Adresse sowie die Zeit der Ankunft und des Verlassens
dokumentieren müssen. Sportvereine müssen ab Montag (6.7.) die
Kontaktdaten aller Beteiligter von Trainingsspielen erfassen.

«Auch wäre es unzulässig, Listen, die mehrere Tagen oder Wochen
umfassen, an das Gesundheitsamt zu übermitteln, obwohl dieses nur die
Kontaktdaten eines bestimmten Tages anfordert», erläuterte der
Sprecher der Landesdatenschutzbeauftragten Barbara Thiel. Die Listen
müssten nach vier Wochen mit einem Aktenvernichter entsorgt werden.

Die Landesdatenschutzstelle prüft die eingehenden Beschwerden.
Unternehmen müssen entweder Geldbußen zahlen, oder sie bekommen eine
Anweisung zur datenschutzkonformen Erfassung für die Zukunft. Die
Sanktionsform sei abhängig vom Fall, sagte der Sprecher. Auch
erhalten die Unternehmen die Möglichkeit, zur Situation Stellung zu
nehmen.