Thüringen: Gericht bestätigt Regeln zu Abstands- und Maskenpflicht

Weimar (dpa) - Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat die aktuellen
Corona-Regeln zu Mindestabstand und Mund-Nasen-Schutz in Geschäften
und öffentlichem Nahverkehr bestätigt. Es sprächen gewichtige Aspekte

für eine Rechtmäßigkeit dieser bis zum 15. Juli befristeten
Regelungen, entschied der 3. Senat laut Mitteilung in einem
Eilverfahren. Trotz des deutlichen Rückgangs der Neuinfektionen sei
weiter davon auszugehen, dass Covid-19 nach wie vor eine weltweit
verbreitete und zu bekämpfende Infektionskrankheit sei, die die
Gesundheitsbehörden zum Handeln auch gegen nicht erkrankte Dritte
verpflichte.

Damit wiesen die Richter den Antrag eines Mannes aus Sachsen-Anhalt
ab, der mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit nach Thüringen
pendelt. Er wollte per einstweiliger Anordnung die Thüringer Regeln
zu Mindestabstand und Mund-Nasen-Schutz in der Corona-Verordnung
außer Vollzug stellen lassen. Dem folgten die Richter nicht.