Gericht bestätigt Corona-Regeln zu Abstands- und Maskenpflicht

Weimar (dpa/th) - Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat die
aktuellen Corona-Regeln zu Mindestabstand und Mund-Nasen-Schutz in
Geschäften und öffentlichem Nahverkehr bestätigt. Es sprächen
gewichtige Aspekte für eine Rechtmäßigkeit dieser bis zum 15. Juli
befristeten Regelungen, entschied der 3. Senat laut Mitteilung in
einem Eilverfahren. Trotz des deutlichen Rückgangs der Neuinfektionen
sei weiter davon auszugehen, dass Covid-19 nach wie vor eine weltweit
verbreitete und zu bekämpfende Infektionskrankheit sei, die die
Gesundheitsbehörden zum Handeln auch gegen nicht erkrankte Dritte
verpflichte.

Damit wiesen die Richter den Antrag eines Mannes aus Sachsen-Anhalt
ab. Er pendle mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit nach
Thüringen und nutze hier gastronomische und kulturelle Angebote, hieß
es. Er wollte per einstweiliger Anordnung die Thüringer Regeln zu
Mindestabstand und Mund-Nasen-Schutz in der Corona-Verordnung außer
Vollzug stellen lassen. Dem folgten die Richter nicht.