Gutachter: Mutmaßlicher Weizsäcker-Mörder zwangsgestört

Mit massiver Wucht stach er auf den Berliner Arzt Fritz von
Weizsäcker ein - aus Sicht der Staatsanwalt tötete der Angreifer aus
Hass. Im Prozess wegen Mordes ist seine Schuldfähigkeit ein zentraler
Punkt.

Berlin (dpa) - Der mutmaßliche Mörder des Berliner Arztes Fritz von
Weizsäcker hat laut einem psychiatrischen Gutachten eine
Zwangsstörung. Von ihm könnte demnach weiterhin Gefahr ausgehen. Auch
wenn in die Gefühlswelt des Angeklagten nach der Tat Ruhe eingekehrt
sei, bleibe die Struktur seiner Erkrankung erhalten, erklärte ein
Sachverständiger am Freitag beim Landgericht der Hauptstadt. Er habe
bei dem Angeklagten eine Zwangsstörung festgestellt und gehe davon
aus, dass seine Steuerungsfähigkeit bei der Tat erheblich vermindert
gewesen sei. Eine Aufhebung der Schuldfähigkeit schließe er eher aus.

Der jüngste Sohn des früheren Bundespräsidenten Richard von
Weizsäcker war am 19. November 2019 durch einen massiven Stich in den
Hals gegen Ende eines Vortrags in der Schlossparkklinik Berlin
getötet worden. Die Tat hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst.

Dem 57-jährigen Angeklagten aus Andernach in Rheinland-Pfalz werden
Mord an dem 59-jährigen Professor sowie versuchter Mord an einem
Polizisten zur Last gelegt. Der Beamte, der privat zu dem Vortrag
gekommen war, wollte den Angreifer stoppen und war direkt
dazwischengegangen. Er wurde erheblich an den Händen verletzt.

Als Mordmotiv nimmt die Staatsanwaltschaft Hass auf die Familie des
Getöteten an, insbesondere auf den früheren Bundespräsidenten. Laut
Anklage habe der Angeklagte als «Kollektivschuld» Tote im
Vietnam-Krieg an dem Sohn des früheren Bundespräsidenten rächen
wollen.

Der Angeklagte hat die Attacke gestanden, dabei aber keine Reue
gezeigt. In einer von mehreren Erklärungen zu den Vorwürfen hieß es:

«Ich habe meine Tat nie bereut.» Er habe sich im Recht gefühlt.
Zugleich beklagte er sich, er werde «vergleichsweise für Pillepalle
an den Pranger gestellt». Nachdem der forensische Psychiater sein
Gutachter vorgetragen hatte, erklärte der Angeklagte: «Ich habe die
Tat aus politischer Überzeugung und nicht aus Wahn heraus begangen.»

Im Gutachten hieß es weiter, es sei von einer kombinierten
Persönlichkeitsstörung bei dem Angeklagten auszugehen. Eine wahnhafte
Entwicklung innerhalb einer Zwangsstörung sei möglich. Diese Störung

existiere sehr lange und sei bei dem Angeklagten «sehr eingefressen».
Die Prognose sei «nicht sehr günstig». Zudem sträube er sich gegen

eine erforderliche Therapie. Es sei zu befürchten, dass der Mann
weiterhin gefährlich sei.

Mehrere Zeugen hatten das Bild eines Mannes mit vielen Widersprüchen
gezeichnet. Eine Ex-Nachbarin beschrieb den Angeklagten als
Einzelgänger und Neurotiker mit Händewasch-Zwang. Er sei entweder
laut und aggressiv oder in sich gekehrt gewesen. Sie habe auch einen
Faustschlag ins Gesicht abbekommen, sagte die 54-Jährige.

Frühere Kollegen berichteten, der Angeklagte habe Klinken nur mit
einem Taschentuch angefasst oder in seiner Wohnung Lichtschalter mit
einem Fuß betätigt. Als Packer in einem Logistikzentrum sei er aber
auch hilfsbereit und freundlich gewesen.

Das Gericht gab bereits den rechtlichen Hinweis, dass bei einer
Verurteilung aus die Unterbringung in einem psychiatrischen
Krankenhaus in Betracht kommen. Nach bisherigen Planungen könnte das
Urteil am kommenden Mittwoch verkündet werden. Der Prozess wird am
Montag mit der Verlesung von Schriftstücken fortgesetzt.