Infektions-Kennziffer im Kreis Gütersloh steigt wieder leicht

Noch bis zum 7. Juli gelten im Kreis Gütersloh wieder strikte
Corona-Beschränkungen. Wie es danach weitergeht, hängt von den
Infektionszahlen ab. Für die Fleischfabrik von Tönnies steht es
vorerst schon fest.

Gütersloh/Rheda-Wiedenbrück (dpa) - Nach dem Corona-Ausbruch beim
Fleischverarbeiter Tönnies ist im Kreis Gütersloh die Zahl der
Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner wieder leicht gestiegen. Nach
Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) von Freitag liegt die
sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz bei 76,6. Am Vortag lag dieser Wert
bei 76,4, am Mittwoch bei 78,0. Zum Höhepunkt des Corona-Ausbruchs
bei Tönnies betrug der Wert vor eineinhalb Wochen 270,2.

Der Kreis Gütersloh hatte am Vortag darauf hingewiesen, dass die Zahl
der positiven Befunde bei Bewohnern ohne Bezug zu Tönnies in der
Tendenz steige - bedingt durch die Ausweitung der kostenlosen Tests.
Viele Bürger im Kreis Gütersloh hatten sich zum Start der
Sommerferien in die Testzentren begeben, um mit einem negativen
Befund ihre Urlaubsreisen antreten zu können. Zuletzt hatte der
Ansturm nachgelassen. Der Kreis vermeldete am Freitag, dass drei von
sechs Zentren wegen geringer Auslastung geschlossen worden seien.

Die Zahl der aktuell noch Infizierten ging am Freitag auf 462 zurück.
Noch am Donnerstag hatte der Kreis 1550 vermeldet - ein Minus von
1086. Während der gesamten Corona-Krise sind im Kreis bislang 2411
positive Befunde gezählt worden. Davon gelten mittlerweile 1928 als
genesen. Kreisweit gab es 21 Todesfälle im Zusammenhang mit Corona.

Für den Kreis Gütersloh gelten die wieder eingeführten strikten
Beschränkungen vorerst noch bis zum 7. Juli. Die
Tönnies-Fleischfabrik in Rheda-Wiedenbrück bleibt vorerst bis zum 17.
Juli geschlossen. Das teilte die Stadt am Freitag mit. Das Datum
entspricht der für die Arbeiter vom Land angeordneten
Quarantäne-Verfügung. Laut Mitteilung kann Tönnies auf Antrag
einzelne Betriebsschließungen oder Betretungsverbote am Standort
Rheda-Wiedenbrück auch vor Ablauf der neuen Frist aufheben lassen.
Voraussetzung ist ein Konzept zum Gesundheits- und Arbeitsschutz,
dass den Vorgaben der Corona-Schutzverordnung des Landes entspricht.