Niedersachsen erlaubt größere Events

Die Landesregierung wird im Umgang mit dem Coronavirus mutiger - ein
bisschen zumindest. Am 6. Juli treten erneut einige Lockerungen in
Kraft.

Hannover (dpa/lni) - Von Montag an gelten in Niedersachsen wieder
einige neue Corona-Regeln. Die von der Landesregierung angekündigte
kompaktere und leichter verständliche Neufassung des Regelwerks lässt
zwar weiter auf sich warten. Ein paar Lockerungen gibt es trotzdem -
vor allem für Veranstalter im Kulturbetrieb und Hobbysportler.

VERANSTALTUNGEN: Die erlaubte Teilnehmerzahl für Veranstaltungen wird
von 250 auf 500 angehoben. Warum 500? Man müsse zwischen dem
Infektionsrisiko sowie der Ermöglichung des kulturellen Lebens und
dem wirtschaftlichen Überleben der Veranstalter abwägen, erklärte
Regierungssprecherin Anke Pörksen. Andere Bundesländer hätten schon
jetzt eine höhere Obergrenze, ohne dass es zu größeren
Corona-Ausbrüchen gekommen sei. «Deshalb wird auch Niedersachsen
jetzt etwas mutiger.»

Voraussetzung für die Veranstaltungen ist weiterhin, dass die
Zuschauer mindestens eineinhalb Meter Abstand zu anderen Gästen
einhalten, wenn sie nicht zu einer gemeinsamen Gruppe von maximal
zehn Personen gehören. Außerdem müssen die Gäste drinnen einen
Mund-Nase-Schutz tragen und Sitzplätze einnehmen. Neu ist, dass sie
den Mundschutz am Sitzplatz ablegen dürfen. Das sei vor allem für
Kinos wichtig, für die der Verkauf von Popcorn, Cola und Eis
wirtschaftlich besonders relevant sei, hieß es.

SPORT: Auf ihr nächstes Spiel gegen eine andere Mannschaft müssen
Amateurfußballer und -handballer weiter warten. In «festen
Kleingruppen von nicht mehr als 30 Personen» wird der Kontaktsport
aber wieder erlaubt. Das umfasst zwar keine Test- und Punktspiele,
wie die Staatskanzlei am Freitag betonte. Trainingsspiele innerhalb
einer Mannschaft sind dann jedoch möglich. Innenminister Boris
Pistorius (SPD) sprach von einem «großen Schritt Richtung
Normalität». Um mögliche Infektionsketten nachvollziehen zu können,

müssen die Sportler die Kontaktdaten aller Beteiligten erfassen.

KINDERBETREUUNG: Einem Entwurf zufolge sollte die Obergrenze für die
private Betreuung von maximal fünf Kindern wegfallen - umgesetzt wird
das nun aber doch noch nicht. Allerdings dürfen die Kinder von
nächster Woche an auch aus mehr als drei Hausständen kommen. Außerdem

sind dann Nachrücker für Kinder, die aus der Betreuung ausscheiden,
erlaubt. Die Staatskanzlei ließ zudem durchblicken, dass die Regeln
in der Woche darauf noch einmal neu gefasst werden könnten.

TOURISMUS: Für touristische Schiffsfahrten, Kutschfahrten und
Stadtführungen gilt künftig die Zehn-Personen-Regel, die auch für
Treffen in der Öffentlichkeit gilt. Das heißt: Gruppen von bis zu
zehn Personen dürfen zusammen unterwegs sein, ohne dass sie den
Mindestabstand von eineinhalb Metern einhalten müssen.

Außerdem wird das Verbot, Touristen aus dem nordrhein-westfälischen
Kreis Warendorf zu beherbergen, aufgehoben. Die Zahl der
Corona-Neuinfektionen war dort zuletzt deutlich zurückgegangen. Für
Menschen aus dem Kreis Gütersloh gilt das Verbot allerdings weiter.
Nur, wer schon vor dem 11. Juni angereist ist oder ein Attest über
einen höchstens zwei Tage alten negativen Corona-Test vorlegen kann,
darf aus Gütersloh kommend in Niedersachsen bleiben.

AUSBLICK: Eine schlankere Neufassung der Corona-Regeln soll am 10.
Juli der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Ursprünglich sollte es
schon diese Woche so weit sein, doch der erste Entwurf umfasste immer
noch 34 Seiten. «Das ist auch für sehr gute Juristen (...) eine
wirkliche Herausforderung», sagte Regierungssprecherin Pörksen.
Inhaltlich wollte sie noch nicht auf die Überarbeitung eingehen.