Bundestag beschließt Funktionen und Datenschutz zu E-Patientenakte

Berlin (dpa) - Die ab kommendem Jahr geplanten elektronischen
Patientenakten sollen schrittweise zusätzliche Funktionen bekommen.
Das legt ein Gesetz von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) fest,
das der Bundestag am Freitag beschlossen hat. Neben Arztbefunden und
Röntgenbildern sollen ab 2022 auch der Impfausweis, der Mutterpass,
das gelbe Untersuchungsheft für Kinder und das Zahn-Bonusheft darin
gespeichert werden können. Spahn sagte, die Digitalisierung im
Gesundheitswesen solle bei den Patienten ankommen. Es gebe dann
Akzeptanz, «wenn es im Alltag die Dinge leichter macht.»

Redner der Opposition kritisierten «unausgereifte» Datenschutzregeln.
So ist die Möglichkeit für Patienten, auch für jedes Dokument einzeln

bestimmen zu können, welcher Arzt darauf zugreifen kann, noch nicht
zum Start 2021 vorgesehen - sondern ab 2022. Grundsätzlich festgelegt
ist, dass alle Versicherten ab 1. Januar 2021 von der Krankenkasse
eine E-Akte zur freiwilligen Nutzung angeboten bekommen sollen.