Tönnies-Video: Gericht verhandelt über Entlassung von Mitarbeiterin

Bielefeld (dpa) - Vor dem Arbeitsgericht in Bielefeld hat am
Donnerstagmittag ein Verfahren um ein umstrittenes Video aus dem
Schlachtbetrieb bei Tönnies in Rheda-Wiedenbrück begonnen. Die
Mitarbeiterin soll das Filmmaterial, das mutmaßliche Verstöße gegen
Corona-Präventionsregeln zeigen soll, im Frühjahr im Internet
veröffentlicht haben. Daraufhin bekam sie von ihrem Arbeitgeber im
April die Kündigung. Die Cateringfirma beliefert die Tönnies-Kantine
mit Essen.

Das Arbeitsgericht muss jetzt über die Wirksamkeit der Kündigung
urteilen. Bei einem Gütetermin hatten sich die Streitparteien bereits
auf eine fristgerechte Kündigung und eine Abfindung geeinigt. Nach
einem Anwaltswechsel aber widerrief die Frau den Vergleich vom 9.
Juni.

Nach Angaben des Direktors des Arbeitsgerichts hatte die Frau im
Gütetermin bestätigt, das Video ins Internet gestellt zu haben. Sie
bestritt demnach aber, dass eine negative Kommentierung in dem Video
von ihr sei.

Das Video mit mutmaßlichen Verstößen gegen Corona-Präventionsregeln

war Ende März im Internet aufgetaucht. Die Firma Tönnies hatte am 28.
März von ihm erfahren. Das genaue Erstellungsdatum dagegen ist
umstritten. Die Bilder zeigen Tönnies-Mitarbeiter, die in der Kantine
an Tischen zusammensitzen und essen. Nach einer Verordnung des Landes
Nordrhein-Westfalen musste auch in Firmenkantinen seit dem 22. März
aus Gründen des Infektionsschutzes ein Mindestabstand von 1,50 Meter
eingehalten werden. Ob es Verstöße gab, prüft derzeit die
Staatsanwaltschaft Bielefeld nach dem Eingang zahlreicher Anzeigen
gegen das Unternehmen.

Laut Tönnies hatten sich die Arbeiter damals in der Kantine nur mit
Kollegen aufgehalten, mit denen sie auch in einer Abteilung zusammen
arbeiteten. Dieses Verhalten, das sogenannte Clustern, sei mit dem
Arbeitsschutz abgestimmt gewesen. Das Unternehmen betonte dazu in der
Stellungnahme, dass es in dieser Phase der Pandemie keine vermehrten
Positivfälle gegeben habe. Später seien die Plätze «erheblich»
reduziert und eine Mundschutzpflicht in der Kantine eingeführt
worden.