AfD kündigt Klage gegen Maskenpflicht für Abgeordnete im Landtag an

Der Streit um die Maskenpflicht für Abgeordnete muss wohl gerichtlich
entschieden werden. AfD-Parlamentarier fühlen sich in ihren Rechten
unzulässig eingeschränkt. Eine Expertenkommission sieht dies anders.

München (dpa/lby) - Die AfD-Fraktion will gegen die Maskenpflicht im
bayerischen Landtag, die seit Donnerstag auch für Abgeordnete gilt,
klagen. Man werde beim Verwaltungsgericht Klage einreichen, sagte der
parlamentarische Geschäftsführer Christoph Maier am Donnerstag der
Deutschen Presse-Agentur in München. Die Maskenpflicht bedeute eine
«massive Einschränkung» des freien Mandats. Abgeordnete dürften bei

ihrer Tätigkeit im Landtag nicht derart beeinträchtigt werden.

Die Abgeordnetenrechtskommission des Landtags ist der gegenteiligen
Meinung - sie hält die Maskenpflicht für Abgeordnete für zulässig.


Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) hatte am Mittwoch angeordnet,
dass von Donnerstag an auch alle Abgeordneten verpflichtend einen
Mund-Nasen-Schutz tragen müssen. Parlamentarier, die sich nicht daran
halten, müssen mit einem Zwangsgeld rechnen, bei wiederholten
Verstößen auch mehrfach. Die schriftliche rechtliche Anordnung wurde
noch für Donnerstag erwartet. Danach wollte die AfD Klage einreichen.

Seit Mitte Juni gilt für alle Mitarbeiter und Beschäftigte im Landtag
eine Maskenpflicht. Für die Abgeordneten hatte es Aigner zunächst bei
einer dringenden Empfehlung, einem Maskengebot, belassen. Weil sich
die Mehrzahl der AfD-Abgeordneten nicht daran hielt, machte sie nun
von ihrem Hausrecht Gebrauch und ordnete Maskenpflicht für alle an.

Die Abgeordnetenrechtskommission des Landtags hält die Maskenpflicht
auch für Abgeordnete in der gegenwärtigen Situation für zulässig -

sie müsse aber nach der Sommerpause überprüft werden. Mit dem freien

Mandat der Abgeordneten sei dies vereinbar. Kontakte würden weder
juristisch noch physisch unterbunden. «Tatsächliche Erschwerungen der
Kontakte, die sich aus dem Tragen der Masken ergeben, bewirken noch
keine verfassungsrechtlich relevante Einschränkung des freien
Mandats», heißt es in der Stellungnahme der Experten. Zudem diene die
Maskenpflicht «der Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Parlaments».


Die Maskenpflicht gilt im Maximilianeum und in den Außengebäuden des
Landtags, und zwar auf allen Gemeinschaftsflächen. Lediglich in den
Sitzungssälen können die Masken unter Einhaltung der derzeitigen
Abstandsregelungen - 1,50 Meter Abstand - am Platz abgelegt werden.

Aigner hatte zuletzt wiederholt auch an alle AfD-Abgeordneten
appelliert, im Landtag Masken zu tragen, drang damit jedoch bei der
Mehrzahl der Parlamentarier nicht durch. Eine Selbstverpflichtung der
Abgeordneten sei nicht realisierbar gewesen, kritisierte sie nun.