Grundrente: Ein Aufschlag auf Minirenten von langjährig Versicherten Von Ruppert Mayr und Basil Wegener, dpa

Millionen Menschen kommen im Alter nur mit Mühe über die Runden. Zu
klein war der Verdienst während eines langen Arbeitslebens. Nun soll
es einen Aufschlag auf Minirenten von langjährig Versicherten geben.

Berlin (dpa) - Über wenige Projekte hat die Koalition so viel
gestritten wie über die Grundrente. Alle wollten diesen Aufschlag auf
die Grundsicherung bei Minirenten für langjährige Versicherte, doch
die Vorstellungen gingen auseinander. Wie viele sollen ihn bekommen,
und wie wird geprüft, wer überhaupt bedürftig ist. Dann ging es doch

ganz schnell: Nachdem der Bundestag am Donnerstag dem Gesetzentwurf
zustimmte, befasst sich nun auch der Bundesrat am Freitag mit dem
Gesetz - und damit noch vor der Sommerpause. Es wird Zustimmung
erwartet. Kernpunkte der komplizierten Konstruktion:

Wer soll Grundrente bekommen?

Im Startjahr 2021 rund 1,3 Millionen Menschen, davon 70 Prozent
Frauen. Nämlich Menschen mit Minirenten, die mindestens 33 Jahre
Rentenbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehung oder
Pflegetätigkeit aufweisen. Ihre Lebensleistung soll anerkannt, ihnen
soll der Gang zum Sozialamt erspart werden. Der Zuschlag soll
zunächst gestaffelt werden, bei 35 Beitragsjahren soll er die volle
Höhe erreichen. Grundrente bekommen sollen zudem nur jene mit einem
Einkommen unter bestimmten Grenzen. Auch sollen diejenigen keine
Grundrente erhalten, deren Arbeitsentgelte häufig lediglich die
Bedeutung eines ergänzenden Einkommens hatten zum Beispiel durch
Minijobs, schreibt der Bundestagspressedienst.

Wie wird ermittelt, wer den Zuschlag bekommen soll?

Zunächst war eine umfängliche Bedürftigkeitsprüfung im
Koalitionsvertrag von Union und SPD vereinbart worden. Doch die SPD
lehnte dies ab. Nun soll es eine Einkommensprüfung geben. Der
Datenabgleich für die Einkommensprüfung soll automatisch zwischen der
Rentenversicherung und den Finanzbehörden klappen. Beantragen muss
man die Grundrente wohl auch nicht. Die Rentenversicherung bekommt -
in den ersten Jahren zumindest - viel zu tun, um zu prüfen, ob
Menschen, die bereits Rente beziehen, auch den Aufschlag erhalten.
Daher wird mit einer Verzögerung bei der Auszahlung gerechnet -
möglicherweise bis Ende 2022. Diese soll dann rückwirkend kommen.

Wie hoch sind die geplanten Einkommensgrenzen?

Den vollen Aufschlag erhalten nur diejenigen, deren monatliches
Einkommen als Rentner bei maximal 1250 Euro (Alleinstehende) und 1950
Euro (Eheleute oder Lebenspartner) liegt. Einkommen über dieser
Grenze sollen zu 60 Prozent auf die Grundrente angerechnet werden.
Bei 1300 Euro Einkommen eines Alleinstehenden würden also 50 Euro zu
60 Prozent angerechnet - die Grundrente fiele 30 Euro niedriger aus.
Einkommen über 1600 beziehungsweise 2300 Euro soll zu vollen 100
Prozent auf den Grundrentenzuschlag angerechnet werden: Hat ein
Ehepaar zum Beispiel 2400 Euro Einkommen, vermindert sich die
Grundrente um 100 Euro.

Was soll bei der Einkommensprüfung berücksichtigt werden?

Der steuerfreie Teil von Renten sowie zu versteuerndes Einkommen etwa
durch Mieteinkünfte, eine Pension oder Beträge betrieblicher oder
privater Vorsorge. Auch Kapitalerträge oberhalb des
Sparerfreibetrages sollen angerechnet werden. Rentner müssen der
Rentenversicherung relevante Erträge mitteilen. Werbungskosten und
Aufwendungen für Kranken- und Pflegeversicherung werden abgezogen.
Angaben über das zu versteuernde Einkommen liegen in der Regel nur
für das vorvergangene Jahr vor, Neurentner bekommen die Grundrente im
ersten Jahr somit möglicherweise erst einmal nicht - die
Einkommensprüfung soll aber einmal jährlich wiederholt werden.

Wie funktioniert die Berechnung konkret?

Im Grundsatz werden die Entgeltpunkte aufgewertet, mit denen die
Rente insgesamt errechnet wird. Ein Durchschnittsverdiener bekommt
pro Jahr einen solchen Punkt. Für jeden Punkt gibt es seit 1. Juli im
Westen 34,19 Euro Rente und im Osten 33,23 Euro pro Monat. Für die
Zeiten mit nur geringen Rentenanwartschaften, die die Grundrente
auslösen, werden die Entgeltpunkte erhöht: Nämlich für 35 Jahre auf

das Doppelte des Durchschnittswerts der erworbenen Punkte - höchstens
aber auf 0,8 Punkte.

Wie könnte ein Beispiel aussehen?

Unionsfraktionsvize Hermann Gröhe rechnete vor, im Schnitt werde die
Grundrente die Menschen mit geringen Renten um 80 Euro besserstellen.
Manche könnten sogar mit bis zu 400 Euro im Monat oder knapp 5000
Euro im Jahr mehr rechnen. «Auch bei 80 Euro sind das fast 1000 Euro
im Jahr», sagte Gröhe. Wenn Floristinnen oder Friseurinnen nach 40
Jahren Vollzeit bei 40 Prozent des Durchschnittsverdienstes nachher
gut 500 Euro Rente im Monat hätten, steige diese Rente nun auf 900
Euro.

Was kostet das den Staat?

Die Grundrente kostet schätzungsweise 1,3 Milliarden Euro bis 1,6
Milliarden Euro. Eigentlich wollte Finanzminister Olaf Scholz (SPD)
dieses Geld über eine Finanztransaktionssteuer aufbringen. Doch die
ist nicht in Sicht. Nun kommt es aus dem Bundeshaushalt - zum Ärger
in der Union.

Was geschieht zudem in Regionen mit hohen Lebenshaltungskosten?

Damit der Zuschlag bei der Grundrente in teuren Regionen oder
Ballungszentren nicht beispielsweise durch hohe Wohnkosten aufgezehrt
wird, soll es Freibeträge unter anderem beim Wohngeld, der
Grundsicherung für Arbeitsuchende oder bei Erwerbsminderung geben.

Was passiert darüber hinaus bei Betriebsrenten?

Als Anreiz für den Aufbau einer zusätzlichen, vom Arbeitgeber
finanzierten betrieblichen Altersversorgung bei Geringverdienern mit
einem monatlichen Bruttoarbeitslohn bis zu 2 200 Euro wird der
Förderbetrag von derzeit maximal 144 Euro auf maximal 288 Euro
angehoben.