Nach Germanwings-Prozess: Angehörige enttäuscht über Klageabweisung

Das Essener Landgericht weist die Klagen von acht Angehörigen von
Opfern des Germanwings-Absturzes ab. Die Worte der Richter kommen
dabei nicht gut an.

Essen (dpa) - Die Enttäuschung war dem groß gewachsenen Mann ins
Gesicht geschrieben. Er hatte bei dem Absturz der
Germanwings-Maschine 4U 9525 am 24. März 2015 seine Tochter, deren
Partner und einen Enkel verloren - und rang am Mittwoch um Fassung,
als er nach der Urteilsverkündung des Essener Landgerichts um einen
Kommentar gebeten wurde.

Zusammen mit sieben weiteren Hinterbliebenen hatte der Mann die
Lufthansa AG und deren Flugschule in den USA auf höheres
Schmerzensgeld verklagt. Jetzt, da die Klage abgewiesen worden war,
sagte er: «Ich habe das Gefühl, dass das Gericht mit dem Sachverhalt
überfordert war.»

Deutlich kritisierte er auch die Worte, die Richter Lars Theissen zur
Begründung gewählt hatte. Zur Frage einer Haftung der Flugschule
hatte dieser gesagt: «Niemand käme auf die Idee, den Fahrlehrer, der

die Überlandfahrten begleitet hat, in die Pflicht zu nehmen, wenn ein
Autofahrer Jahre später in den Gegenverkehr fährt.» Und auch die
Lufthansa war nach Ansicht der Essener Richter der falsche Adressat
dieser Klage. Man könne sich einen Schuldigen nicht einfach
aussuchen, so Richter Theissen im Urteil.

Die 16. Zivilkammer des Landgerichts ließ die Frage offen, ob es
neben dem Co-Piloten, der die Maschine auf dem Weg von Barcelona nach
Düsseldorf in den französischen Alpen absichtlich gegen einen Berg
gesteuert haben soll, überhaupt noch einen anderen Schuldigen
gibt. «Ein Zivilprozess ist kein Untersuchungsausschuss», betonte
Theissen am Mittwoch.

Natürlich könne es sein, dass bei der Erteilung der Fluglizenz für
den früher an Depressionen leidenden Co-Piloten Fehler gemacht
wurden. «Die Ärzte könnten etwas übersehen haben, bei den
Untersuchungen könnte es Fehler gegeben haben», sagte Richter
Theissen. Für solche wäre aber aus Sicht der Kammer die
Fluggesellschaft nicht verantwortlich. Denn: «Die Flugsicherheit ist
eine staatliche Aufgabe, die dem Luftfahrtbundesamt übertragen worden
ist. Es ist Aufgabe des Staates, für tragfähige und wirksame Regeln
zu sorgen.»

Am Ende der Urteilsbegründung brachte der Richter dann doch noch
sein «Verständnis» zum Ausdruck, dass die Angehörigen nach einem

Schuldigen suchten, der für das Unglück zur Rechenschaft gezogen
werden könne. Und er sagte auch: «Die Angehörigen können sich uns
eres
Mitgefühls sicher sein.»

Den groß gewachsenen Mann erreichte er damit aber nicht mehr. «Ich
bin schwer enttäuscht und muss das erst einmal verarbeiten», sagte
der Opfer-Angehörige. «Es ist doch klar, dass hier Menschen ihre
Arbeit nicht richtig gemacht haben. Ich erwarte noch immer
Gerechtigkeit vom deutschen Staat.»

Wie die klagenden Hinterbliebenen nun weiter vorgehen, ist noch nicht
klar. Sie könnten gegen das Urteil vom Mittwoch Rechtsmittel einlegen
oder eine neue Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland anstrengen.