Mecklenburg-Vorpommern folgt Berlin nicht mit Corona-Gnadenerlass

Schwerin/Berlin (dpa/mv) - In Mecklenburg-Vorpommern können
Straftäter, die wegen nicht gezahlter Geldstrafen hinter Gitter
müssten, nicht auf dauerhafte Haftverschonung hoffen. «Ein
Gnadenerlass wie in Berlin ist derzeit in Mecklenburg-Vorpommern
nicht vorgesehen», sagte Justizstaatssekretärin Birgit Gärtner am
Mittwoch.

Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) hatte zuvor einen
Corona-Gnadenerlass für die Bundeshauptstadt verkündet, nachdem dort
schon Mitte März wegen der Corona-Ansteckungsgefahr der Haftantritt
für Ersatzfreiheitsstrafen ausgesetzt worden war. Etwa 1000
Verurteilte könnten von der nun verfügten Haftverschonung
profitieren, hieß es.

Auch Mecklenburg-Vorpommern habe im Zuge der Corona-Pandemie die
Vollstreckung der meisten Ersatzfreiheitsstrafen ausgesetzt, sagt
Gärtner. Unter anderem damit sei es gelungen, die Pandemie bislang
erfolgreich vom Vollzug fernzuhalten. Seit dem 1. Juli seien die
Vollstreckungen aber wieder in Kraft. Ersatzfreiheitsstrafen seien
nur das letzte Mittel, eine Geldstrafe zu begleichen.

Sogenannte Ersatzfreiheitsstrafen werden vom Gericht verhängt, wenn
etwa notorische Schwarzfahrer oder Ladendiebe zu einer Geldstrafe
verurteilt wurden, diese aber nicht zahlen wollen oder können.
Betroffene bleiben laut Justiz im Schnitt 30 Tage im Gefängnis.