Gericht bestätigt Bußgelder wegen Verstoßes gegen Corona-Verordnung

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Zwei Teilnehmerinnen an einer
Demonstration auf dem Frankfurter Paulsplatz sind aus Sicht des
Amtsgerichts zu Recht wegen Verstoßes gegen die Corona-Verordnung mit
jeweils 200 Euro Bußgeld belegt worden. Am Mittwoch bestätigte das
Gericht die entsprechenden Bescheide gegen die 28 und 36 Jahre alten
Frauen. AZ 8910 Js 221156/20

Die beiden Frauen hatten sich im April dieses Jahres im Anschluss an
die Kundgebung in einer Gruppe von fünf Personen auf dem Platz
aufgehalten. Die Leute stammten aus mehreren unterschiedlichen
Haushalten, was für die Polizei Anlass war, die Personalien
aufzunehmen und ein Verfahren einzuleiten. Vor Gericht vertraten die
Frauen den Standpunkt, sie hätten die Abstandsregeln eingehalten und
seien deshalb zu Unrecht mit den Bußgeldern belegt worden.

Laut Gerichtsentscheidung reichte jedoch der bloße Aufenthalt auf
einem öffentlichen Platz mit mehr als einer Person aus verschiedenen
Haushalten aus, um ein Bußgeld zu verhängen. Dazu müsse nicht auch
noch gegen die Abstandsregel verstoßen werden. Die Entscheidung ist
noch nicht rechtskräftig.