Schlachthöfe müssen ab Mittwoch Mitarbeiter zweimal pro Woche testen

Nach hohen Infektionszahlen in Schlachtbetrieben in
Nordrhein-Westfalen müssen die Mitarbeiter jetzt zweimal pro Woche
getestet werden. Die neue Regel zur Eingrenzung der Corona-Pandemie
gilt ab Juli.

Düsseldorf (dpa/lnw) - Ab Mittwoch müssen die Betriebe in der
nordrhein-westfälischen Fleischindustrie ihre Mitarbeiter zweimal in
der Woche auf das Corona-Virus testen lassen. Das schreibt eine
Allgemeinverfügung des Landes Nordrhein-Westfalen vor. Von der
Vorgabe des Landesgesundheits- und -Arbeitsministeriums, die ab dem
1. Juli gilt, sind Betriebe mit mehr als 100 Beschäftigten betroffen.
Dabei spielt es keine Rolle, ob das Unternehmen nur eigene Arbeiter
unter Vertrag hat oder Werksarbeiter.

Grund für die Anordnung sind erhöhte Infektionszahlen bei
Beschäftigen in einem Schlachtbetrieb der Firma Westfleisch in
Coesfeld und zuletzt bei Tönnies in Rheda-Wiedenbrück. Die
Infektionsherde hatten zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens in
den Kreisen Coesfeld, Gütersloh und Warendorf geführt.