Künstler können Landesstipendium als Corona-Hilfe beantragen

Magdeburg (dpa/sa) - Sachsen-Anhalt hat ein Stipendium aufgelegt, um
Künstlerinnen und Künstler zu unterstützen, die durch die
Corona-Beschränkungen in Existenznöten sind. Wer hauptberuflich in
der Kulturszene tätig ist und in Sachsen-Anhalt wohnt, kann bis zu
drei Monate lang 1000 Euro pro Monat bekommen, wie
Kulturstaatsminister Rainer Robra (CDU) am Dienstag in Magdeburg
sagte. Anträge sind ab 20. Juli möglich und können bei der
landeseigenen Investitionsbank eingereicht werden.

Robra geht davon aus, dass vom Programm «Kultur ans Netz» etwa 2000
Künstlerinnen und Künstler profitieren werden. Sachsen-Anhalt plant
dafür 6 Millionen Euro ein. Es handele sich um ein Arbeitsstipendium,
sagte Robra. Wer es beantrage, müsse ein kurzes Konzept einreichen.

Daraufhin werde von den jeweiligen Fachverbänden geprüft, ob die Idee
realisierbar ist, ehe das Geld freigegeben wird. «Am Ende haben wir,
wenn es gut geht, eine kleine Sammlung an Objekten und künstlerischen
Gegenständen», sagte Robra. Denkbar sei, im Anschluss Ausstellungen
zu machen oder die Ergebnisse anderweitig der Öffentlichkeit zu
präsentieren. Die Antragsfrist endet am 31. August.

Damit weitet das Land seine Hilfen für Kulturschaffende aus. Vielen
von ihnen brachen mit Beginn der Corona-Krise Mitte März Aufträge und
Einnahmequellen weg, weil die meisten Kultureinrichtungen monatelang
geschlossen und Veranstaltungen wie Konzerte, Lesungen und
Theateraufführungen verboten waren. Zunächst hatte das Land eine
einmalige Soforthilfe von 400 Euro an Künstlerinnen und Künstler
ausgereicht. Dabei konnten nur jene die Hilfe bekommen, die in der
Künstlersozialkasse versichert sind. Jetzt kann die hauptberufliche
Tätigkeit auch anders nachgewiesen werden, etwa über
Steuerunterlagen, sagte Robra.