Etwa ein Dutzend Beschwerden gegen Corona-Listen eingegangen

Schwerin (dpa/mv) - Beim Landesbeauftragten für Datenschutz und
Informationsfreiheit sind etwa ein Dutzend schriftlicher Beschwerden
zu der Erhebung personenbezogener Daten in Corona-Listen eingegangen.
Telefonisch seien mindestens dreimal so viele Anfragen eingegangen,
teilte die Pressestelle des Landesbeauftragten am Dienstag in
Schwerin mit. «Zulässig ist nur die Erhebung von Kontaktdaten, nicht
auch die Erhebung von Gesundheitsdaten», sagte der Landesbeauftragte
Heinz Müller in einer Mitteilung. Diese Listen werden zehntausendfach
geführt etwa bei Besuchen in Restaurants, Cafés oder Hotels.

Die in der Landesverordnung angeordnete Erhebung von Kontaktdaten sei
unumgänglich, um die Infektionsketten besser nachverfolgen zu können.
«Die erhobenen Kontaktdaten dürfen nur für den Zweck der
Rückverfolgung und nicht etwa auch für Werbezwecke verarbeitet
werden. Die Daten sind vertraulich zu behandeln, für Dritte
einsehbare Listen scheiden daher aus. Und die Daten sind nach vier
Wochen zu vernichten, zum Beispiel, indem die ausgefüllten Formulare
durch den Schredder gejagt werden», sagte Müller weiter.

Diese Listen dürften nicht offen herumliegen und seien von einer
Servicekraft auszufüllen. Wer sich nicht an die Vorgaben halte, müsse
mit Sanktionen rechnen, warnte Müller.